Der FFH-Urlaubsantrag - Wir schicken euch auf eure Traumreise
Wir schicken euch auf eure Traumreise - Der FFH-Urlaubsantrag
Drei Wochen lang haben wir zusammen mit Urlaubsguru, der Website für Urlaub wie du ihn liebst, eure Urlaubsanträge angenommen – und genehmigt.
Weit geht's für Manuel aus Baunatal (New York), Marion aus Bad Wildungen (Südafrika) und Nick aus Kassel (Dominikanische Republik), sonnig wird's für Thomas aus Langenselbold nach (Mauritius), Lauren aus Lützelbach (Ibiza), und Thomas aus Ebersberg (Rhodos). Action gibt's für Christine aus Butzbach (Lappland) und Michael aus Dreieich (zur DTM nach Zandvoort), Big Citys für Daniela aus Wettenberg (Oslo) und Jasmin aus Viernheim (London) und auf Natur pur freuen sich Nathalie aus Eltville (Kleinwalsertal) und Sarah aus Schlüchtern (St. Peter-Ording).
Ab jetzt werden wieder Wünsche erfüllt, am Montag, 3. Februar startet wieder ...
FFH Wünsch dir was - jetzt wünschen
Die beliebtesten Urlaubsziele für Pauschalreisen 2025
Quelle: Urlaubsguru Trendreport 2025
Wichtige Antworten
Wie kann ich mitmachen?
Die Anmeldung zu 'Der FFH-Urlaubsantrag' erfolgt über das Anmeldeformular auf dieser Seite. Wichtig ist: Nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare nehmen an dem Gewinnspiel teil.
Wie kann man gewinnen?
Jeden Montag bis Freitag ziehen wir morgens um 8 nach 8 einen Urlaubsantrag. Wird euer Urlaubsantrag im Programm von HIT RADIO FFH genannt, schnell unter 069 / 19 72 5 anrufen und ein Reisegutschein in Höhe von 2.000 € ist gesichert. Und wenn sich ein Gewinner mal nicht meldet, starten wir die nächste Runde nachmittags um 4 nach 4.
Wohin kann ich überall reisen?
Das Reiseziel ist nicht festgelegt. Die Gutscheine gelten für das gesamte Portfolio des Reiseportals Urlaubsguru.
Wie viele Urlaubsanträge darf ich abgeben?
Ihr könnt so viele verschiedene Urlaubanträge abgeben, wie ihr möchtet. Gebt ihr mehrere gleiche Anträge ab, wird nur einer dieser Anträge berücksichtigt. Alle weiteren Gleichen nehmen an dem Gewinnspiel nicht teil.
Ab wann gilt eine Spielrunde als verloren?
Im Anschluss an die jeweilige Spielrunde werden alle Angaben überprüft und verifiziert. Im Zweifelsfall muss vor der Gewinnausschüttung der Personalausweis vorgelegt werden. Der im Programm genannte Name muss mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmen und darf kein Künstlername sein. Stimmen die Angaben nicht überein, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
Ruft der gesuchte Hörer nach der Nennung des Urlaubantrags und der Details nicht innerhalb der folgenden zwei Musiktitel an, gilt die Spielrunde als verloren und der Anspruch auf den Gewinn verfällt.