Lokführer verstorben - Berufung im Gullydeckel-Prozess abgesagt
Der Berufungsprozess gegen einen Lokführer im sogenannten Gullydeckel-Fall vor dem Landgericht Siegen ist wegen des Todes des Angeklagten am Vormittag überraschend aufgehoben worden. "Der Angeklagte ist gestern in Lünen verstorben", teilte das Gericht mit, als die Verhandlung nach der Berufung des Mannes eigentlich beginnen sollte.
Es sei ein Todesermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Dortmund eingeleitet worden. Das Landgericht Siegen sollte sich mit dem Fall befassen, nachdem der Lokführer gegen sein erstinstanzliches Urteil vom Oktober 2020 Rechtsmittel eingelegt hatte.
Haftstrafe von 21 Monaten drohte
Das Amtsgericht in Bad Berleburg im Siegerland hatte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im April 2019 einen Anschlag auf einen von ihm geführten Zug der Hessischen Landesbahn selbst inszeniert und dafür zwei Kanaldeckel an einer Brücke montiert habe. Der Vorfall bei Siegen nahe der Grenze zwischen NRW und Hessen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Zwei Gullydeckel krachten in Frontscheibe
Die zwei schweren Gullydeckel waren in die Frontscheibe der Bahn gekracht. Der Lokführer in dem frühmorgens noch unbesetzten Zug war unverletzt geblieben. Nachdem zunächst ein Mordanschlag gegen ihn nicht ausgeschlossen worden war, fiel der Verdacht im Laufe der Ermittlungen auf den Zugführer selbst.