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Heimatumlage laut Staatsgerichtshof Hessen verfassungsgemäß

Heimatumlage verfassungsgemäß - Nach Klage von Städten wie Büdingen & FFM

Hessens höchstes Gericht bestätigt: Heimatumlage ist verfassungsgemäß
© dpa

Hessens höchstes Gericht in Wiesbaden bestätigt: Heimatumlage ist verfassungsgemäß (Symbolbild)

Mehrere hessische Gemeinden haben gegen die sogenannte Heimatumlage geklagt. Darunter auch Stadtallendorf und Büdingen in Mittelhessen. Nun hat der Staatsgerichtshof in Wiesbaden die Klagen von den Kommunen zurückgewiesen. 

Das sogenannte "Starke Heimat"-Gesetz wurde für verfassungskonform erklärt. Geklagt dagegen hatten die Gemeinde Biebergemünd, die Städte Büdingen, Schwalbach am Taunus, Stadtallendorf sowie Frankfurt. Die Kommunen sehen sich durch das Gesetz über das Programm "Starke Heimat Hessen" in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt, welches in der hessischen Verfassung garantiert wird.

Regelungen im gesetzlichen Rahmen

Die Regelungen griffen zwar in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein, doch würden sie sich trotzdem im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen, sagte die Vizepräsidentin am Wiesbadener Staatsgerichtshof, Ute Sacksofsky bei der Urteilsverkündung.

Reiche Gemeinden zahlen an andere Kommunen

Seit 2020 gibt es in Hessen die Heimatumlage zur Finanzierung des Programms "Starke Heimat Hessen". Einfach gesagt zahlen die gewerbesteuerstarken Gemeinden durch die Regelung eine zusätzliche Umlage, die an andere Kommunen umverteilt wird. Mit dem Programm stehen den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich rund 300 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung.

Gelder für Kinderbetreuung, Krankenhäuser und Digitalisierung

Die Mittel aus der Heimatumlage sind zweckgebunden und müssen in den Kommunen zum Beispiel für mehr Kinderbetreuung und für Verwaltungskräfte an Schulen, für die Digitalisierung sowie die Krankenhäuser eingesetzt werden. Die klagenden Kommunen hatten gefordert, dass ihnen diese Mittel ohne jede Zweckbindung zustehen.

Finanzstaatssekretär erleichtert über das Urteil

"Dieses Urteil von Hessens höchstem Gericht ist ein Gewinn für die Kommunen im Land. Die Starke Heimat kann somit auch zukünftig einen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in Hessen leisten. Vor allem finanzschwächere Kommunen profitieren. Die Starke Heimat Hessen ist solidarisch, gerecht und verfassungsgemäß“, sagte Hessens Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms heute nach der Urteilsverkündung.

Dominique Bundt

Redakteurin
Dominique Bundt

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