Umstrittene Waffenbörse in Gießen verlief ohne Zwischenfälle
Stadt Gießen zufrieden - Waffenbörse verlief ohne Zwischenfälle
+++ UPDATE vom 21.11.2022: Nach dem Ende der umstrittenen Waffenmesse in Gießen zeigt sich die Stadt zufrieden: Strenge Auflagen und scharfe Kontrollen durch die Ordnungsbehörden hätten dafür gesorgt, dass die Messe ohne Zwischenfälle verlief. Zu der Messe kamen laut Stadt letztlich auch viel weniger Besucher und Aussteller als zuvor erwartet. +++
Die Waffenbörse WBK in Gießen kann stattfinden. Das hat der Verwaltungsgerichthof in Kassel entschieden. Damit weist der VGH eine Beschwerde der Stadt Gießen zurück. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
Der VGH begründet seine Entscheidung damit, dass ein Verbot einer Ausstellung nur das letzte Mittel sei. Einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müsse vorrangig durch wirksame Auflagen und Zugangsbeschränkungen begegnet werden. Hält sich die Waffenbörse WBK nicht an die Auflagen, könne die Genehmigung aber zurückgezogen werden.
Der juristische Streit um die in Gießen geplante Waffenbörse findet ein Ende
Ein erstes Verbot war vor dem Verwaltungsgericht in Gießen bereits gescheitert. Dieses erlaubte die Messe und verpflichtete die Stadt zwar zu Auflagen und Sicherheitsmaßnahmen für die Waffenbörse, betrachtete ein komplettes Verbot aber als unverhältnismäßig.
Stadt befürchtet Verkauf von NS-Erinnerungsstücken
Die Stadt Gießen befürchtet in ihren Verboten, dass der Veranstalter sich nicht rechtstreu verhalten werde und auf der Messe auch abgeklebte NS-Erinnerungsstücke gezeigt werden würden. Außerdem erklärte die Stadt, dass der Verkauf von Waffen streng geregelt und kontrolliert werden müsse, wie es das Waffengesetz auch vorsehe.
Verkauf von Waffen muss streng reglementiert werden
Weder habe der Veranstalter in seinen Mietverträgen mit Ausstellern darauf hingewiesen, dass das bloße Abkleben von NS-Symbolen nicht ausreiche, um derartige Gegenstände ausstellen zu dürfen. Noch könne man davon ausgehen, dass der Verkauf von Waffen nach den Vorgaben des Waffen-Gesetzes vonstatten gehe, so die Ordnungsbehörde. Auch der Landkreis Gießen habe bereits moniert, dass kein ausreichendes Sicherheitskonzept für die Waffenmesse vorliege.
Veranstalter setzt auf Kontrolle
Der Veranstalter hatte argumentiert, die Aussteller seien auf die waffenrechtlichen Einschränkungen hingewiesen worden, diese würden überwacht und durchgesetzt. Auf die Strafbarkeit der Ausstellung von NS-Devotionalien habe man in mehreren Sprachen unmissverständlich hingewiesen.