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Tierquäler aus der Wetterau: Berufungsprozess vor dem Landgericht

Berufungsprozess in Gießen - Wetterauer Igel-Quäler wieder vor Gericht

Der Beschuldigte im Gerichtssaal
© HIT RADIO FFH

Der 36-jährige Tierquäler beim Prozess vor dem Amtsgericht Friedberg im vergangenen Sommer.

Zu fast drei Jahren Haft wurde ein brutaler Tierquäler aus der Wetterau im Sommer verurteilt. Heute hat vor dem Gießener Landgericht der Berufungsprozess begonnen. Ein Urteil ist jedoch am ersten Verhandlungstag (12.1.) noch nicht gefallen.

Weil er viele Igel, aber auch Kaninchen gequält und getötet hat, muss ein 36-Jähriger zwei Jahre und 10 Monate ins Gefängnis, so das Urteil vom Amtsgericht in Friedberg im Sommer. Der Mann hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. 

Igel gefesselt und getötet

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Tierschützer fanden im Raum Ober-Mörlen mehrfach tote Igelbabys, die an den Pfötchen gefesselt waren. Manche lagen am Straßenrand, andere übereinander in Eimern oder verpackt in Plastiktüten. Einige der Tiere wiesen außerdem Knochenbrüche und Blutungen auf. Von Mai 2020 bis August 2021 soll der 36-Jährige mindestens 32 Igel und vier Kaninchen allein zu dem Zweck eingefangen haben, um sie zu quälen und zu töten.

Angeklagter beschreibt Taten

Bei der Verhandlung am Donnerstag (12.01.) äußerte sich der Angeklagte nun ausführlich zum Ablauf der Taten, die er bereits in erster Instanz zugegeben hatte. Gefasst und fast ohne eine Miene zu verziehen erzählte er, wie ihm die Igel meist spätabends beim Radfahren über den Weg gelaufen seien, er sie eingesammelt und mit in seine Wohnung genommen habe. Dort sperrte er sie dann in der Duschkabine ein, ließ sie verhungern oder ertränkte sie in einem Wasserkübel. Nach einigen Tagen habe er die verendeten Tiere schließlich rund um Ober-Mörlen abgelegt.

Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert über das Urteil in erster Instanz

Die Oberstaatsanwältin sieht die Länge des Tatzeitraums und die sadistische Vorgehensweise als Gründe für die Freiheitsstrafe, sagt sie uns am FFH-Mikro im vergangenen Sommer.

© HIT RADIO FFH

„Lebensfrust“ an Tieren ausgelassen

Auch zu seiner persönlichen Situation, die laut dem ersten Urteil mitverantwortlich für die Tierquälerei war, machte der Mann vor Gericht ausführliche Angaben. So habe er sich zum Zeitpunkt der Taten in einer Lebenskrise befunden – verursacht durch die Trennung von seiner Frau und seinen Kindern. Dazu habe er regelmäßig Drogen genommen und sei arbeitslos. Seit vergangenen November befinde er sich nun jedoch in einer psychiatrischen Einrichtung, wo er seine Taten mit einem Therapeuten aufarbeiten möchte.

Tiermedizinierin spricht von Folter

Bei dem Prozess in zweiter Instanz erläuterte zudem nochmal eine Veterinärmedizinerin das pathologische Gutachten zu den getöteten Tieren. Sie erklärte, der Angeklagte habe den Igeln durch seine Taten „brutale Schmerzen zugefügt“. Bereits in erster Instanz war die Rede von "Folter an den Igeln". Auf Nachfrage bezweifelte die Tierärztin außerdem, dass der 36-Jährige die Tiere „zufällig“ aufgefunden habe, da eine so große Zahl an Igeln normalerweise nur durch gezieltes Anfüttern aufzuspüren sei.

Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert zum Auftakt des Berufungsprozesses

Dass der Beschuldigte ausführlich vor dem Gießener Landgericht ausgesagt hat, wird von ihr positiv hervorgehoben.

© HIT RADIO FFH

Urteilsfindung dauert noch an

Der Prozess soll nun am 27. Januar fortgesetzt werden, sagt ein Gerichtssprecher gegenüber HIT RADIO FFH. Zum Fortsetzungstermin möchte das Gericht noch weitere Zeugen anhören.

Dominique Bundt

Redakteurin
Dominique Bundt

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