200 Euro-Energiepauschale: So beantragen Studierende die Einmalzahlung
200 Euro für hohe Energiekosten - So bekommen Studierende die Einmalzahlung
Auch Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sollen wegen der steigenden Energiepreise entlastet werden - mit jeweils 200 Euro. In Hessen sind rund 260.000 Studierende und knapp 40.000 Fachschüler antragsberechtigt, heißt es vom Wissenschaftsministerium. Ab heute kann die Energiepreispauschale online beantragt werden.
Möglich sein soll das auf der von Bund und Ländern extra dafür eingerichteten Antragsplattform "Einmalzahlung200.de". Die Plattform wird für ein halbes Jahr nach der Ankündigung freigeschaltet. Der Asta Gießen kritisierte im FFH-Gespräch die Höhe der Energiepauschale für Studierende als unzureichend.
Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?
Anspruch auf das Geld haben etwa 3,5 Millionen Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirtinnen. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
Pilotversuch laut Bildungsministerin "erfolgreich"
Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden - nach Angaben von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erfolgreich. Mehr als 12.000 Antragssteller hätten die 200 Euro bereits auf ihrem Konto, hatte die FDP-Politikerin der "Bild am Sonntag" gesagt.
Antrag in drei Minuten
Die Beantragung in der Testphase habe im Schnitt drei Minuten gedauert, das teilt das Digitalministeriums Sachsen-Anhalt mit. Das Ministerium war federführend Aufbau der Plattform.
Wie kann ich die 200 Euro-Einmalzahlung beantragen?
Die Einmalzahlung kann unter Einmalzahlung200.de beantragt werden. Für die Anmeldung ist ein BundID-Konto nötig. Dieses muss extra angelegt werden
Fragen und Antworten zur Einmalzahlung beantwortet der Bund online.
Sonderzahlung wurde vor rund einem halben Jahr angekündigt
Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon Anfang September im vergangenen Jahr vereinbart. Zwar war damals von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Das umzusetzen war aber schwierig. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem ausgebremst, weil die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.
Kritik am schleppenden Verfahren
Bund und Länder gerieten zudem immer wieder in Streit bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu bauen, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig persönliche und Konto-Daten zusammengeführt werden, die bei Bildungseinrichtungen vorliegen. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.
Nutzerkonto beim Bund ist Pflicht
Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
700.000 Menschen haben bereits eine ID angelegt
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hatten sich bis zum Wochenbeginn gut 700.000 Menschen eine solche ID zugelegt. Unklar ist aber, wie viele davon Studierende oder Fachschüler sind, die sich nur wegen der Energiepreispauschale angemeldet haben. Das Konto kann jeder Bürger nutzen - auch für andere Verwaltungsdienstleistungen.
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