Urteil gegen Heckenscheren-Mörder aus Hadamar aufgehoben
BGH hebt Mordurteil auf - Mann in Hadamar mit Heckenschere getötet
Der sogenannte Heckenscheren-Mord von Limburg muss neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dabei gehe es vor allem darum, ob der Verurteilte steuerungsfähig gewesen sei.
Bei der Tat war er stark betrunken und hatte einen behinderten Mann brutal getötet.
Bluttat muss neu verhandelt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes mit einer Heckenschere aufgehoben. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil des Landgerichts Limburg Revision eingelegt, wie heute bekannt wurde. Eine andere Schwurgerichtskammer des Limburger Landgerichtes muss den Fall nun neu verhandeln.
Mann am Rollator mit der Heckenschere traktiert
Der 35 Jahre alte Deutsche hatte im September 2021 in Hadamar (Kreis Limburg-Weilburg) aus Rache einen auf einen Rollator angewiesenen Mann getötet. Dabei traktierte er ihn unter anderem mit einer elektrischen Heckenschere so lange, bis das Opfer auf dem Boden seiner Küche verblutete. Das Opfer hatte zuvor in einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 35-Jährigen ausgesagt.
Landgericht Limburg hat lebenslänglich verhängt
Das Landgericht Limburg verurteilte den Mann am 10. Juni 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der 35-Jährige habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, begründeten die Richter nach Angaben eines Sprechers seinerzeit das Urteil. Mit ihrem Schuldspruch folgten sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte acht Jahre Gefängnis gefordert.
Verurteilter war möglicherweise zu betrunken, um sich selbst zu steuern
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass dieses Mord-Urteil "nicht frei von Rechtsfehlern", sei. Dabei geht es vor allem um die Frage der Steuerungsfähigkeit des Verurteilten, der zum Tatzeitpunkt einem Gutachten zufolge über zwei Promille Alkohol im Blut hatte.
Möglicherweise seelisch krank
Bei der neuen Verhandlung müsse das Gericht "mit Blick auf die damit verbundene Alkoholintoxikation das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung und einer damit einhergehenden erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit prüfen", so der BGH.
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