Uniklinik Marburg - Maskenpflicht für erkältete Patienten
Es gibt sie wieder, die Maskenpflicht in der Uniklinik Marburg. Sie gilt für Patienten, die erkältet sind oder Covid-Symptome haben.
Auch die Begleitung sei verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilt die Uniklinik Marburg mit. Das habe der Corona-Krisenstab entschieden. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Auch das Robert-Koch-Institut geht in seinem jüngsten Wochenbericht von einem Beginn der Grippesaison und steigenden Zahlen von Covid-Infektion aus. Danach gibt es bislang aber keinen Anstieg schwererer Atemwegserkrankungen.
Zahl der Atemwegserkrankungen steigt an
Laut Pressemitteilung will die Klinikleitung so Patienten und Patientinnen wie Mitarbeiter schützen, da mit Beginn der kalten Jahreszeit sowohl die Corona-Infektionszahlen als auch die Zahl anderer Atemwegerkrankungen ansteigen würden.
Erkältete Angehörige sollen von Krankenbesuchen absehen
In der Pressemitteilung heißt es: "Neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen (regelmäßige Händedesinfektion, etc.) sind Patient:innen und auch Begleitpersonen, die Symptome einer Erkältungs-/COVID-Erkrankung zeigen, verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn keine medizinischen Kontraindikationen (Gegenanzeigen) vorliegen. Angehörige, die Erkältungs- oder COVID-Symptome zeigen, werden gebeten, von nicht notwendigen Krankenhausbesuchen abzusehen."
Mitarbeiter müssen zum Teil FFP2-Masken tragen
Auch die Mitarbeiter seien zum Schutz verpflichtet. In der direkten Patientenversorgung müssen sie nun wieder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei der Versorgung von Patienten mit grippalen oder respiratorischen Symptomen (auch ohne COVID-Diagnose) müsse eine Maske des Standards FFP2 oder vergleichbar getragen werden.
In der Uniklinik Gießen gilt bisher keine generelle Maskenpflicht. Erkältete Personen werden aber gebeten, Maske zu tragen.
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