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Wegen Cannabis-Freigabe: Hessens Justiz prüft 190.000 Verfahren

Cannabis-Freigabe macht Arbeit - Hessens Justiz prüft 190.000 Verfahren

Mann raucht einen Joint.
© dpa

Eigenbesitz von Cannabis soll in Deutschland bald legal sein - ebenso wie das Kiffen unter bestimmten Bedingungen (Symbolfoto).

Die geplante Legalisierung von Cannabis sorgt bereits für Berge von Arbeit bei den Staatsanwaltschaften in Hessen. Das Gesetz führt nämlich zu einer Amnestie für bereits Verurteilte. Fast 190.000 Verfahren kommen deswegen auf den Prüfstand.

Weil der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt sein soll, wird es eine Amnestie für die geben, die wegen des Besitzes solcher Mengen Cannabis derzeit noch strafrechtlich verfolgt werden.

Prüfung ist aufwendig

Doch so einfach ist das gar nicht zu ermitteln, sagt Georg Ungefuk, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt zu HIT RADIO FFH. "Wir wollen sicher ausschließen, dass wenn das Cannabis-Gesetz in Kraft tritt, jemand in Haft sitzt, der dort nicht mehr hingehört nach Amnestiegesichtspunkten." 

Gesamtstrafen müssen neu berechnet werden

Es geht hessenweit um alle Fälle, die bereits rechtskräftig verurteilt, aber noch nicht vollstreckt sind - ob es sich nun um Inhaftierungen oder Geldstrafen handelt. Das wären Stand jetzt 190.000 Verfahren, die zumindest gesichtet werden müssen. Wo es um den Besitz von Cannabis gehe, müsse geprüft werden, ob Strafen zu erlassen oder abzumildern sind und neue Gesamtstrafen von den Gerichten gebildet werden müssen. Das sei zum Beispiel der Fall, so Ungefuk im FFH-Gespräch, wenn der Cannabis-Besitz in Zusammenhang mit anderen Delikten verurteilt wurde. 

Geldstrafen wegen Cannabis-Besitz werden erlassen

Eine genaue Zahl, wie viele Verfahren erneut geprüft werden müssen, liege derzeit nicht vor, teilt das hessische Justizministerium auf FFH-Anfrage mit. 2023 habe es insgesamt 34.080 Ermittlungsverfahren wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz gegeben. Generalstaatsanwaltschafts-Sprecher Georg Ungefuk geht aber davon aus, dass alle rechtskräftigen aber noch nicht vollstreckten Verfahren unter Amnestiegesichtspunkten geprüft werden müssten. Dann handele es sich um 190.000 Verfahren, bei denen ein Straferlass nicht mit vollkommener Sicherheit ausgeschlossen werden könne.

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Drei Cannabis-Pflanzen künftig straffrei

Mit dem Cannabisgesetz soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie von bis zu drei Cannabispflanzen zum privaten Eigenanbau entkriminalisiert werden. Damit wird zugleich die Strafvollstreckung gegen Menschen unzulässig, die deswegen noch strafrechtlich verfolgt werden. Demnach wären bis zum Stichtag 1. April sämtliche deswegen Inhaftierte freizulassen und die Vollstreckung von Geldstrafen wegen Cannabisbesitz in entsprechender Menge einzustellen.

Bundesrat muss der Freigabe noch zustimmen

Allerdings muss der Bundesrat dem Cannabisgesetz in seiner Sitzung am 22. März noch zustimmen. Die Bundesländer NRW und Niedersachsen wollen, dass das neue Gesetz erst ab dem 1. Oktober gilt. Ihr Antrag wurde vom Rechtsausschuss des Bundesrats befürwortet. Der Bundesrat selbst entscheidet nun am 22. März, ob und mit welchem Ziel der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen wird.

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Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
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