Fassungslosigkeit vor Gericht - Vater wegen Missbrauchs angeklagt
Schockierender Prozess in Gießen: Ein 40-jähriger Mann steht seit Mittwoch, 30. Oktober vor dem Landgericht, er soll seine eigene Tochter sexuell missbraucht haben. Der Fall wurde bekannt, als das damals 12-jährige Mädchen im Dezember eingeliefert - im fünften Schwangerschaftsmonat.
Die Kinderklinik verständigte die Polizei. Eine anschließende DNA-Analyse bestätigte, dass der Angeklagte der Erzeuger des Kindes ist. Wie Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger auf FFH-Anfrage mitteilt, lautet die Anklage auf sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen.
Behauptung eines Erinnerungsverlusts
Der Angeklagte entschuldigt sich zum Prozessauftakt, laut Hessenschau.de, räumt die Tat aber nicht ein. Er erklärt, er könne sich an die Vorwürfe nicht erinnern. Er habe an dem Abend, an dem der Missbrauch geschehen sein soll, viel Alkohol konsumiert. Den Alkoholexzess hatte der Angeklagte bisher im Ermittlungsverfahren nicht erwähnt, darauf weißt der Richter beim Prozessauftakt hin. Der Richter bemerkt außerdem, dass solche Erinnerungslücken oft bei ähnlichen Straftaten vorgeschoben werden.
Krankenhaus alarmierte Polizei
Die Zeugen, darunter Ermittler, eine Krankenhaus-Psychologin und ein DNA-Experte, berichten: Die damals 12-Jährige sei im Dezember mit Bauchschmerzen ins Krankenhaus in Gießen gekommen. Dort habe sich herausgestellt, dass sie bereits im fünften Monat schwanger war. Die Kinderklinik habe daraufhin die Polizei eingeschaltet. Auf Wunsch der Familie wurde im Krankenhaus eine Abtreibung durchgeführt. Die rechtsmedizinische Untersuchung von DNA aus der Nabelschnur führte zur Identifizierung des Angeklagten als Erzeuger des Kindes.
Mädchen schwer traumatisiert
Das betroffene Mädchen, mittlerweile 13 Jahre alt, wird als schwer traumatisiert beschrieben. Sie zeigt Symptome wie dissoziatives Verhalten. Sie hat sich nie klar zu der Tat geäußert. Einige Zeugen äußerten Zweifel, dass sie vollends aufgeklärt war, wie Kinder entstehen. Während der Tatzeit lebte sie mit ihrem Vater in einer Sammelunterkunft. Die Mutter lebt getrennt vom Vater, es bestand wenig Kontakt.
Tochter macht keine Aussage im Prozess
Das Mädchen lebt inzwischen in einer Wohngruppe in Süddeutschland. Dort hat sie mehr Kontakt zu ihrer in der Nähe lebenden Mutter. Sie wird im Prozess nicht aussagen. Da sie mit dem angeklagten verwandt ist, kann sie ihr Recht auf Aussageverweigerung nutzen. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt. Ein Urteil wird frühestens in zwei Wochen erwartet.