Amokfahrt von Volkmarsen - BGH bestätigt lebenslange Haft
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die lebenslange Haft für den Amokfahrer von Volkmarsen bestätigt. Sie ist damit rechtskräftig.
Der Mann hatte vor drei Jahren ein Auto gegen einen Rosenmontagsumzug in Volkmarsen gelenkt und fast 90 Menschen teilweise schwer verletzt. Dennoch wird es eine neue Verhandlung vor dem Landgericht Kassel geben.
BGH bestätigt lebenslange Haft für Amokfahrer
Der BGH bestätigte mit seinem Urteil den Schuld- und Strafausspruch gegen den wegen Mordversuchs in 89 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilten Täter. Allerdings hatte das Landgericht Kassel eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung angeordnet. Bei dem Vorbehalt wird am Ende der Haftzeit die Gefährlichkeit des Täters in einer weiteren Hauptverhandlung geprüft. Die Begründung hierfür hielt der Prüfung des Bundesgerichtshofes rechtlich nicht stand. Deshalb müsse eine andere Kammer des Landgerichts neu verhandeln und entscheiden, erklärte der BGH.
Schuldspruch von einigen Fällen gefährlicher Körperverletzung entfällt
Der BGH änderte außerdem den Schuldspruch bezüglich einiger Fälle von gefährlicher Körperverletzung, die dadurch entfallen. Ansonsten verwarf der BGH die Revision des Mannes. Er war am 24. Februar 2020 vorsätzlich in den Rosenmontagszug der Stadt gerast und verletzte fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer.
Landgericht urteilte 2021
Verurteilt worden war er Ende 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Autofahrer Menschen gezielt töten und verletzen wollte. Er habe die Tat im Detail geplant und vorbereitet, hatte der Vorsitzende Richter erklärt. Er habe willkürlich eine Menschenmenge ausgewählt. Die arg- und wehrlosen Opfer hätten keine Chance gehabt, der Attacke auszuweichen. Während des Prozesses vor dem Landgericht hieß es wiederholt, dass es an ein Wunder grenze, dass niemand zu Tode kam.
Verteidigung hatte für mildere Strafe plädiert
Die Verteidigung hatte in dem Prozess in Kassel für einen milderen Strafrahmen plädiert, da es sich um versuchten und nicht vollendeten Mord handele.