Hessen sucht rund 4.200 Schöffen: Was sind die Voraussetzungen?
Hessen wirbt um Freiwillige - 4.200 ehrenamtliche Richter gesucht
Hessen sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter – sogenannte Schöffen. Rund 4.200 Personen sollen bei Prozessen an Amts- und Landgerichten mit über Recht und Unrecht entscheiden. Aktuell laufen wieder die Bewerbungsverfahren.
In allen Kommunen werden jetzt wieder Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt gesucht. Sie sollen für fünf Jahre - von 2024 bis 2028 - Berufsrichter unterstützen. Obwohl sie keine Juristen sind, zählt ihre Stimme genauso viel wie die eines Berufsrichters.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Weil Schöffen dadurch maßgeblich mit über das Leben eines Menschen mitbestimmen können, der vor Gericht steht, müssen Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen. So sollten sie beispielsweise Einfühlungsvermögen mitbringen, frei von Vorurteilen sein und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn haben. Außerdem sollten Bewerber belastbar sein - denn die Schöffen können auch in Prozessen eingesetzt werden, in denen es um Mord und Totschlag geht, so Justizminister Poseck im FFH-Interview.
Bewerbung an die Heimat-Kommune
Außerdem sollten sie beispielsweise zwischen 25 und 69 Jahren alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und straffrei sein. Bewerben können sich Freiwillige in der Kommune, in der sie leben. Finden sich nicht genug, wird mit Hilfe der Einwohnerliste ausgelost.
Arbeitgeber müssen keinen Lohn zahlen
Arbeitgeber müssen Schöffen übrigens grundsätzlich für die Richtertätigkeit freistellen. Lohn zahlen müssen sie für die Fehlzeit aber nicht. Das übernimmt anteilig der Staat - beispielsweise eine Entschädigung von 7 Euro pro Stunde. Mehr Infos zur Schöffenwahl 2023 gibt's hier.
Schöffenwahl in Hessen
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