2 Jahre auf Bewährung für Feuerwehrmann in Kassel nach Brandstiftung
Urteil: 2 Jahre auf Bewährung - Feuerwehrmann hat Brände selbst gelegt
Das Amtsgericht Kassel hat einen jungen Feuerwehrmann aus Nordhessen für schuldig befunden, selbst drei Brände gelegt zu haben, um sich anschließend an den Löscharbeiten beteiligen zu können. Die Richter setzten die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für zwei Jahre auf Bewährung aus.
Der 19-Jährige wird während dieser Zeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Sollte er innerhalb der zwei Jahre gegen Bewährungsauflagen verstoßen, kann das Gericht in einem neuen Verfahren eine Jugendstrafe verhängen.
Feuerwehrmann gesteht Taten
Das Gericht habe nicht mit Sicherheit feststellen können, ob in den Straftaten des Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich sei, erklärte der Vorsitzende Richter. Zuvor hatte der Angeklagte eingeräumt, im Oktober und November 2022 ein Bücherhaus, eine Schutzhütte sowie einen Stapel Holzstämme angezündet und dabei einen Gesamtschaden von mehr als 17.000 Euro verursacht zu haben.
19-Jähriger wollte dazugehören
Er habe aufgrund eines Wohnortwechsels auch die Freiwillige Feuerwehr gewechselt, erklärte der 19-Jährige am Mittwoch. "Ich hatte Sorge, dass ich da keinen Anschluss finde." Er habe bei den auf die Brandstiftungen folgenden Einsätze der neuen Feuerwehr-Gruppe seine Teamfähigkeit beweisen wollen. Bei den Taten habe er unter Alkoholeinfluss gestanden. Er sei angeheitert und gedankenlos gewesen.
Urteil ist rechtskräftig
Sowohl die Staatsanwaltschaft Kassel als auch die Verteidigung hatten auf eine einjährige Jugendstrafe zur Bewährung plädiert. Beide Seiten erklärten später, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.