Mutmaßliche Falschaussage - Landgericht ist zuständig in Teichprozess
Im Prozess um drei in einem Dorfteich in Neukirchen ertrunkene Geschwister sollen drei städtische Mitarbeiter falsch ausgesagt haben. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mitteilte, wird die mutmaßliche uneidliche Falschaussage der drei Männer nicht vor dem Amtsgericht Schwalmstadt, sondern vor dem Landgericht Marburg verhandelt.
Das Gericht gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Marburg statt. Das Landgericht hatte den Fall an das niedrigere Amtsgericht delegiert. Diese Entscheidung ist nun aufgehoben.
Besondere Bedeutung der Strafsache
Zur Begründung verwies das OLG auf die besondere Bedeutung der Strafsache. Die den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten stünden im Kontext mit ihrer beruflichen Stellung und seien geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und damit den Staat erheblich zu erschüttern.
Anschein des bewussten und gewollten Zusammenwirkens
Dies gelte umso mehr, als durch das übereinstimmende Aussageverhalten der drei Angeklagten sowie des ehemaligen Bürgermeisters der Anschein eines bewussten und gewollten Zusammenwirkens mehrerer öffentlich-rechtlicher Bediensteter beziehungsweise kommunaler Amtsinhaber vermittelt werde.
Drei Kinder waren im Dorfteich ertrunken
Im Juni 2016 waren drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren in dem bis zu knapp zwei Meter tiefen Dorfteich ertrunken. Die Anklage ging davon aus, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser gefallen war und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten.
Ehemaliger Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Der ehemalige Bürgermeister von Neukirchen war in einem ersten Prozess im Jahr 2020 vom Amtsgericht Schwalmstadt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt hatte, in dem die drei Geschwister ertrunken waren.
Mitarbeiter sollen falsch ausgesagt haben
Im dem Verfahren sollen die drei städtischen Mitarbeiter laut Anklage wissentlich bei der Befragung nicht von einem Schreiben der GVV Kommunalversicherung berichtet haben, in dem der Teich bereits 2014 als verkehrsgefährlich eingeschätzt und dessen Einzäunung empfohlen wurde. Die Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft mit ihrer Falschaussage absichtlich versucht haben, zu vereiteln, dass der Bürgermeister wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung der drei Kinder bestraft wird.
Revision von früherem Bürgermeister und Staatsanwaltschaft gegen Urteil
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes hatten sowohl der frühere Rathauschef als auch die Staatsanwaltschaft Marburg Berufung eingelegt. In einem Berufungsprozess verhängte das Landgericht Marburg im Februar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen eine Geldstrafe von insgesamt 14.400 Euro. Auch gegen diese Entscheidung haben Staatsanwaltschaft und der verurteile Ex-Bürgermeister Revision eingelegt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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