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Wegen Trockenheit: Wasserentnahme immer häufiger verboten

Wegen anhaltender Trockenheit - Wasserentnahme immer häufiger verboten

Wegen niedriger Pegelstände an Gewässern verbietet der Landkreis Kassel jetzt die Entnahme von Wasser an Flüssen und Bächen (Symbolbild). 
© dpa

Wegen niedriger Pegelstände an Gewässern verbietet der Landkreis Kassel jetzt die Entnahme von Wasser an Flüssen und Bächen (Symbolbild). 

Die Stadt Darmstadt verbietet ab heute, Wasser aus kleineren Flüssen und Bächen zu entnehmen -- wegen niedriger Pegelstände. Im Kreis Kassel ist die Wasser-Entnahme schon verboten - bis Ende Oktober. 

So soll auch die Tier- und Pflanzenwelt geschützt werden, heißt es in einer Mitteilung. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit seien die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern auch in diesem Jahr in den Niedrigwasserbereich gesunken. Der Landkreis Kassel verbietet deshalb jetzt die erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Das Verbot gilt für Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Die beiden größeren Flüsse Fulda und Weser seien von dem Verbot vorerst nicht betroffen. 

Niedrige Pegel sind eine Gefahr für Tiere und Pflanzen

Der Landkreis betont: Sollten die Pegel der Oberflächengewässer weiter sinken, ist das auch gefährlich für die Tier- und Pflanzenwelt. Denn durch die geringen Pegel erwärmt sich das Wasser schneller. Die Folge: Die Lebensbedingungen etwa für Fische oder Organismen verschlechtern sich stark. Gerade an kleineren Gewässern könnte eine Wasserentnahme dazu führen, dass dort lebende Tiere sterben. 

Bußgeld von bis zu 100.000 Euro

Wer sich nicht an das Wasserentnahmeverbot des Kreises hält, könnte im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. 

Auch Kreise Fulda, Vogelsberg und Hersfeld-Rotenburg betroffen

Auch im Kreis Hersfeld-Rotenburg ist ab sofort die Wasserentnahme aus Gewässern verboten. Am Wochenende zieht der Kreis Fulda nach - und am Sonntag dann auch der Vogelsbergkreis. „Um die Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer-Ökosysteme durch Entnahmen nicht noch zusätzlich zu verstärken, muss erneut auf dieses Instrument zurückgegriffen werden“, sagt Dr. Jens Mischak, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent im Vogelsbergkreis. Wer gegen das Verbot verstoße, dem drohe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, schreibt die Kreisverwaltung in einer Mitteilung.

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