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Hofgeismar: Turmfalke in Käfig gesperrt und zum Kauf angeboten

Im Internet zum Kauf angeboten - Turmfalke in Hofgeismar in Käfig gesperrt

In Hofgeismar wurde ein Turmfalke für zwei Wochen in einem Käfig gehalten und im Internet zum Kauf angeboten.
© Polizeipräsidium Nordhessen

In Hofgeismar wurde ein Turmfalke für zwei Wochen in einem Käfig gehalten und im Internet zum Kauf angeboten.

Ein Turmfalke wird auf einem Kleinanzeigenportal im Internet zum Kauf angeboten. Jetzt ermitteln Polizei, Staatsanwaltschaft und Regierungspräsidium Kassel gegen eine Familie aus Hofgeismar. Wie die Ermittler mitteilen, war am Montag ein Hinweis eines Tierschutzvereins beim Regierungspräsidium eingegangen.

Demnach werde auf einem Kleinanzeigenportal für 2.000 Euro ein Turmfalke zum Kauf angeboten.

Familie gibt an, der Vogel sei zugeflogen

Schnell kommt die Kripo auf die Spur einer Familie aus Hofgeismar. Bei einer Durchsuchung finden Polizei und Mitarbeitende des Regierungspräsidiums dann auf dem Balkon einen Käfig mit dem streng geschützten Greifvogel. Die Familie gab an, er sei ihnen zugeflogen. 

Turmfalke zwei Wochen lang eingesperrt

Die Ermittlerinnen und Ermittler gehen davon aus, dass der Turmfalke mindestens seit dem 07. Juni in dem kleinen Käfig eingesperrt war. Das etwa zwei Jahre alte Männchen war zwar gesund - ein Fachmann vermutete aber, dass der Vogel möglicherweise Nachwuchs zu versorgen hatte. Der Greifvogel wurde schließlich in die Freiheit entlassen. 

Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz

Die Ermittler weisen auf das Bundesnaturschutzgesetz hin, in dem es heißt: 

Es ist verboten,

  • wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
  • Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann mit einer Freiheitsstraße bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Das Regierungspräsidium ist Obere Naturschutzbehörde und rät beim Auffinden von Exemplaren wildlebender geschützter Arten unbedingt zum Kontakt mit den dortigen Ansprechpersonen unter SchutzgebieteArtenschutz@rpks.hessen.de.

Madleen Khazim

Redakteurin
Madleen Khazim

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