Mann aus dem Raum Kassel wegen Lieferungen an Russland festgenommen
Waffengeschäft mit Russland? - Unternehmer in Nordhessen festgenommen
Er soll unter anderem Bauteile für Kriegsdrohnen nach Russland geliefert haben - im Wert von rund 2 Millionen Euro.
Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Haftbefehl gegen einen Mann aus dem Raum Kassel erlassen.
Zollkriminalamt durchsucht Geschäfts- und Wohnräume
Am Mittwoch (25.10.) hat das Zollkriminalamt nach umfangreichen Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main sechs Geschäfts- und Wohnräume durchsucht und einen Unternehmer aus dem Raum Kassel festgenommen.
Mann liefert Bauteile über Hong Kong nach St. Petersburg
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2022 und 2023 unter anderem diverse elektronische Bauteile und Modellflugzeugmotoren nach Russland ausgeführt zu haben. Die Bauteile wurden dabei über einen Zwischenempfänger in Hong Kong nach St. Petersburg geliefert. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann damit gegen die geltenden Sanktionen gegen Russland verstoßen.
Gelieferte Motoren werden offenbar in Kriegsdrohnen verwendet
Zu den Waren zählen auch Modellflugzeugmotoren, die u.a. in der russischen "Orlan 10 Drohne" eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um Drohnen, die nach vorliegenden Erkenntnissen durch die russischen Streitkräfte im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine in unterschiedlichen Varianten, unter anderem zur Zielführung des Artillerie-Feuers sowie zu Aufklärungszwecken eingesetzt wird. Insgesamt 120 Motoren haben Fahnderinnen und Fahnder des Zollkriminalamtes bereits im Sommer 2023 präventiv sichergestellt und somit eine mögliche Ausfuhr nach Russland erfolgreich verhindert.
Aufklärung durch internationale Zusammenarbeit möglich
Darüber hinaus wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, zwei hochpreisige Fahrzeuge illegal exportiert zu haben. Diese wurden auf dem Transportweg nach China/Hongkong umgelenkt und nach Russland verbracht. Die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen nach Russland ist nach den Sanktionsbestimmungen grundsätzlich ebenfalls verboten. Neben der aufwendigen Ermittlungsarbeit des Zollkriminalamtes war in diesem Verfahren auch der internationale Informationsaustausch mit Partnerbehörden zur Aufklärung der Tatvorwürfe von besonderer Bedeutung.