Mitbewohner getötet - 31-Jähriger muss zehn Jahre ins Gefängnis
Wegen Totschlags ist ein 31 Jahre alter Mann aus Kassel am Montag zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass er seinen damaligen Mitbewohner getötet hat. Es bestätigte damit ein ähnliches Urteil einer anderen Kammer des Gerichts, das zuvor vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war.
Laut Anklage war der 31-Jährige 2019 in der Wohnung seines späteren Opfers in Bad Sooden-Allendorf untergekommen. Kurz nach dem Einzug soll er Handyverträge auf dessen Namen abgeschlossen haben. Daraufhin soll es zum heftigen Streit gekommen sein, bei dem der 55-Jährige mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen worden sein soll. Dafür wurde der 31-Jährige vor zwei Jahren bereits verurteilt.
Staatsanwaltschaft: Das war Mord
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil aber Revision eingelegt. Sie war überzeugt: Das war kein Totschlag, sondern Mord. In dem Fall liege nämlich das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vor, der Angeklagte habe durch die Tötung versucht, die Fälschung der Handyverträge zu vertuschen. Auch das Strafmaß müsse daher überprüft werden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil daraufhin in diesen Punkten aufgehoben. Das Landgericht Kassel musste den Fall daher nochmal verhandeln.
Mann wird in Entziehungsanstalt untergebracht
Es kam aber jetzt zu dem gleichen Ergebnis. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags, Computerbetrugs in drei Fällen und versuchten Computerbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Zudem soll er wegen seiner Suchterkrankung in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
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