Kampfsport in Bad Wildungen - Klage gegen Räumung abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Klage gegen die polizeiliche Auflösung einer Kampfsportveranstaltung in Bad Wildungen abgewiesen.
Die Polizei habe das Training aufgelöst, einen Platzverweis ausgesprochen und Personalien festgestellt. Die Begründung: In Wirklichkeit habe das Training der rechtsextremen Kampfertüchtigung gedient, schreibt das Verwaltungsgericht in einer Mitteilung. Dagegen hat jemand vor dem Verwaltungsgericht in Kassel geklagt. Dieses hat die Klage aber abgewiesen.
Begründung des Verwaltungsgerichts
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, weil es durch die Räumung keine schwerwiegenden Eingriffe in die Rechte des Klägers gab, die eine solche Klage rechtfertigen würden. Außerdem habe der Kläger nicht ausreichend erklärt, warum er befürchtet, dass die Behörde in Zukunft ähnliche Verbote aussprechen könnte oder warum es für ihn wichtig ist, seinen Ruf wiederherzustellen.
Kurz gesagt: Die Klage wurde abgewiesen, weil unter anderem die Voraussetzungen nicht erfüllt waren und weil sie fehlerhaft formuliert war.
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