Laub vor Grundstück - Besitzer müssen Blätter entfernen
Jetzt im Herbst ist es wieder oft zu beobachten: An manchen Stellen häuft sich das Laub – und keiner beseitigt es. Dabei müssen Grundstücksbesitzer den Gehweg vor ihrem Haus räumen - genauso wie wenn Schnee darauf liegt.
Der Sprecher der Stadt Fulda, Johannes Heller, sagt im FFH-Interview, dass jeder Grundstücksbesitzer dazu verpflichtet ist, den Weg vor seinem Grundstück von Laub zu befreien. Wenn viel Laub fällt oder es viel regnet und es somit besonders rutschig wird, muss das Laub unter Umständen sogar mehrfach täglich entfernt werden. Denn wenn jemand vor dem Grundstück deswegen ausrutscht, kann es sonst teuer werden. Der Grundstückseigentümer wird dann haftbar gemacht.
Laub im Kompost oder bei Sammelplätzen entsorgen
Entsorgen kann man das Laub entweder auf dem eigenen Kompost oder beispielsweise beim Reisig.Sammelplatz in Fulda-Maberzell. Das Laub verbrennen oder es einfach irgendwo im Wald abzuladen ist verboten
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