Jahrgänge 1959 bis 1964 - Alte Führerscheine tauschen
Führerscheininhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar ihre alten Führerscheine gegen einen neuen tauschen. Darauf macht das Landratsamt des Kreises Hersfeld-Rotenburg aufmerksam.
Betroffen sind demnach alle, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben. Für den Tausch müsse bei der Führerscheinstelle ein entsprechender Antrag abgeholt oder angefordert werden, schreibt der Landkreis: "Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in den Bürgerservicebüros Bad Hersfeld und Rotenburg abgeholt oder per E-Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle angefordert werden. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen die Unterlagen dann zugeschickt. Auch die nötigen Unterschriften können mit den Anlagen geleistet werden. Fertig ausgefüllt senden die Bürgerinnen und Bürger den Antrag mit allen Unterlagen per Post zurück. Für den Umtausch benötigt werden der aktuelle Führerschein, eine Kopie des Personalausweises sowie ein biometrisches Passbild."
Der Hintergrund
2019 hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab. Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber/innen mit dem Geburtsjahr 1959 bis 1964 ihren Führerschein umgetauscht haben. Alle weiteren Jahrgänge folgen etappenweise bis Januar 2033.