Vor Amtsgericht Fulda - Nutzhanf-Startup freigesprochen
Die drei Inhaber eines Fuldaer Startups, die Produkte aus selbst angebautem Nutzhanf verkaufen, sind vor dem Amtsgericht Fulda vom Vorwurf des Drogenhandels freigesprochen worden.
Die von der Staatsanwaltschaft beanstandeten vier Produkte sind vom hessischen Landeslabor untersucht worden - dabei kam heraus, dass die Produkte den Grenzwert für THC nicht überschreiten.
Startup stellt Produkte aus Nutzhanf her
Die Inhaber des Startups haben in Fulda eine Nutzhanf-Plantage und stellen daraus Tee, Lippenbalsam oder auch Öl her. Die Staatsanwaltschaft Fulda warf ihnen vor, dass vier ihrer Produkte so viel THC enthalten würden, dass man davon berauscht werden könne. Dieser Vorwurf wurde nun vor dem Amtsgericht widerlegt.
Kein fahrlässiger Handel mit Betäubungsmitteln
Der Vorwurf des fahrlässigen Handels mit Betäubungsmitteln ist somit vom Tisch. Die Inhaber des Startups nehmen die beanstandeten Produkte aber freiwillig aus ihrem Sortiment.