Stadtverwaltung Gelnhausen - Kinderreisepass nur noch dieses Jahr
Ab dem 1. Januar können Eltern für ihre Kinder keinen Kinderreisepass mehr beantragen. Grund ist eine Gesetzesänderung der Bundesregierung. Darauf weist die Stadtverwaltung Gelnhausen hin.
Bis Ende Dezember sei eine Neubeantragung des Kinderreisepasses aber noch möglich. Das Dokument sei dann bis zu seiner jeweiligen Ablauffrist gültig.
Personalausweis oder Reisepass
Ab dem neuen Jahr könne für Kinder ein Personalausweis oder für Reisen außerhalb der EU ein elektronischer Reisepass beantragt werden. Der Personalausweis kostet 22,80 Euro (Ausstellungsdauer ca. drei Wochen) und der Reisepass 37,50 Euro (Ausstellungsdauer ca. fünf Wochen).
Was mitzubringen ist
Zur Beantragung seien neben dem persönlichen Erscheinen des Kindes folgende Unterlagen erforderlich: Der alte Kinderreisepass - wenn dieser nicht vorhanden ist, die Geburtsurkunde, ein biometrisches Passbild und die Unterschrift der Eltern. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Gelnhausen www.gelnhausen.de
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