VGH-Urteil trifft Tegut hart: Minimärkte Teo sonntags künftig zu
Urteil zu 24/7-Shopping - Minimärkte Teo müssen sonntags schließen
Bitterer Schlag für die digitalen Minimärkte Teo der Fuldaer Supermarktkette Tegut. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden: Auch wenn es in den kleinen Dorfläden keine Verkäufer gibt, müssen sie an Sonn- und Feiertagen ab sofort geschlossen bleiben.
Tegut-Sprecher Matthias Pusch sagt zu FFH: "Das ist ein Schlag ins Kontor für uns und trifft vor allem die Kunden. Wir stellen damit alle Teos in Hessen zur Disposition."
Teo bietet Waren für den täglichen Bedarf
Die Entscheidung des VGH ist endgültig und bezieht sich auf das hessische Ladenöffnungsgesetz. Es verbietet sonntags die Öffnung allen Ladengeschäften, die ständig Waren für jedermann anbieten. Dazu gehörten auch die Minimärkte von Tegut, so der VGH. Sie waren in den letzten Jahren - auch auf Wunsch von Bürgermeistern - in immer mehr kleinen Orten aufgestellt worden und bieten ein reduziertes Warenangebot für den täglichen Bedarf.
"VGH-Entscheidung trifft vor allem die Kunden"
Damit ist an Sonn- und Feiertagen ab sofort zunächst Schluss. Tegut-Sprecher Matthias Pusch hofft im FFH-Gespräch auf die neue hessische Landesregierung und eine Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes. "Tegut hat Anfragen von mehreren Dörfern vorliegen, die sich unsere Teo-Mini-Supermärkte wünschen. Die VGH-Entscheidung trifft die Kunden." Der Tegut-Sprecher verweist darauf, dass auch Bayern ein Ladenöffnungsgesetz habe und trotzdem eine gute Lösung für die digitalen Dorfläden gefunden habe.
"Umsätze sind sonntags sehr gut"
Natürlich räumt der Tegut-Sprecher ein, dass gerade an Sonn- und Feiertagen in den Teos die Umsätze besonders gut waren, aber: "Wir sehen die Teos nicht als Laden, sondern als begehbaren Warenautomat. Das sieht der VGH anders."
Teos kommen ohne Verkäufer aus
Beim kleinen Teo konnten die Kunden bislang 24/7 einkaufen - auch auf dem Dorf und an mittlerweile 28 Standorten in Fulda und ganz Hessen. Kunden oder Kundinnen öffnen die Tür per App oder EC-Karte. Drinnen scannen sie die ausgesuchten Waren und bezahlen auch per App oder Karte. Ständige Verkäuferinnen gibt es keine mehr.
"Ladenöffnungsgesetz dient nicht nur Arbeitnehmerschutz"
Zur Begründung seiner Entscheidung erklärte der 8. Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, für das Ladenöffnungsgesetz sei es unerheblich, ob es einen persönlichen Kontakt zum Verkäufer gebe oder die begehrte Ware aus einem Automaten genommen werde. Es setze aktives Handeln des Kunden voraus. Das hessische Ladenöffnungsgesetz diene aber nicht nur dem Arbeitnehmerschutz sondern auch "dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen."
Online-Einkauf stört dagegen nicht
Keine Vergleichbarkeit sah der VGH mit dem Onlineeinkauf. Der Onlinebestellvorgang habe keinerlei Außenwirkungen und sei daher nicht geeignet, die Sonn- und Feiertagsruhe der übrigen Bevölkerung zu beeinträchtigen. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
Hessischer Handelsverband bedauert die Entscheidung des VGH
Der Hessische Handelsverband bedauert in einer Mitteilung das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Personallose und voll digitalisierte begehbare Automaten sicherten die Versorgung des ländlichen Raums in Hessen und kompensierten den Fachkräftemangel - und dabei generierten sie trotzdem weiterhin wirtschaftliches Wachstum.
Rohde: "Wollen uns für Öffnung an Sonn- und Feiertagen einsetzen"
Ein gesetzliches Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung wirke somit innovationshemmend und beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit des Handels. „Um die begehbaren Automaten rentabel betreiben zu können, ist die Möglichkeit zur Öffnung an Sonn- und Feiertagen unerlässlich“, so der Handelsverband Hessen. "Wir werden uns in der neuen Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Möglichkeit der Öffnung von personallosen Märkten an Sonn- und Feiertagen durch das Hessische Ladenöffnungsgesetz ermöglicht wird", so Sven Rohde vom Handelsverband Hessen.
Verdi begrüßt VGH-Entscheidung
Die Gewerkschaft Verdi hingegen begrüßt die Entscheidung des VGH. "Sonntagsschutz ist mehr als Arbeitsschutz [...], sondern Erhalt eines wesentlichen Kulturguts", heißt es in einer Mitteilung.
Landesregierung könnte bald Bewegung in die Sache bringen
Und in die Sache könnte schon bald Bewegung kommen. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, das Hessische Ladenöffnungsgesetz zu ändern. Es heißt, man wolle "die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen [....] ermöglichen. Die neue Regierung beginnt am 18. Januar mit ihrer Arbeit.