Jahrgänge 1965 bis 1970 - Frist für Führerscheintausch läuft ab
Wer einen Führerschein hat und zu den Jahrgängen 1965 bis 1970 gehört, muss bis zum 19. Januar 2024 seinen Führerschein umtauschen. Darauf macht der Landkreis Hersfeld-Rotenburg aufmerksam.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesrats von 2019, die Fahrerlaubnis in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen.
Antrag von zuhause stellen
Anträge können an der Führerscheinstelle oder den Bürgerservicebüros in Bad Hersfeld und Rotenburg eingereicht werden, schreibt die Kreisverwaltung. Bürgerinnen und Bürger können die Antragsunterlagen außerdem telefonisch oder per E-Mail anfordern und diese ausgefüllt wieder an die Führerscheinstelle zurücksenden. Für dem Umtausch werden der Führerschein, der Personalausweis und ein biometrisches Passbild benötigt. Der alte Fahrerlaubnis wird entwertet und der neue EU-Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.
Führerscheinumtausch für alle anderen Jahrgänge
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, werden stufenweise bis zum Januar 2033 gegen ein aktuelles Führerscheinmodell ausgetauscht. Die Fristen für die anderen Jahrgänge sind auf der Internetseite der Führerscheinstelle Hersfeld-Rotenburg zu finden.
Antragsunterlagen können direkt in den Bürgerservicebüros an der Führerscheinstelle ausgefüllt, oder per Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und telefonisch unter 06621 - 87-3415 angefordert werden.