Urteil des Verwaltungsgerichts - Landwirt darf keine Rinder mehr halten
Ein Landwirt aus dem Vogelsbergkreis darf wegen katastrophaler Zustände in seinem Betrieb keine Rinder mehr halten. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen nun geurteilt.
Der Landwirt hatte sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt und wollte so gegen das Verbot des Vogelsbergkreises vorgehen, das dem Mann die Rinderhaltung untersagt hatte. Der Landwirt hatte damit aber keinen Erfolg: Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.
Kälber zitterten und tranken Urin aus Pfützen
Der Landwirt hatte einen Betrieb mit rund 120 Rindern. Bei Kontrollen des Veterinäramtes wurden mehrfach katastrophale Zustände festgestellt: Mehrere Kälber hätten in einem Stall gestanden, der 50 Zentimeter tief mit feuchtem bis nassem Material bedeckt war. Zwei Kälber hätten während der Kontrolle Urin aus Pfützen getrunken. Mehrere Kälber hätten dauerhaft gezittert und auf Spalten im Kuhstall gelegen.
Keine Besserung bei späteren Kontrollen
Bei späteren Kontrollen habe es keine Besserung gegeben: Es sei kaum sauberes Futter und Wasser vorhanden gewesen, die Milchkühe seien stark verschmutzt gewesen und hätten keine trockenen Liegeflächen gehabt. Außerdem habe der Betrieb hohe Todeszahlen unter den Rindern gehabt, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtes.
Landwirt beklagte Wegnahme seiner beruflichen Existenz
Der Vogelsbergkreis untersagte dem Landwirt, ab Oktober 2024 Rinder zu halten. Dagegen wollte der Landwirt vorgehen und begründete das damit, dass er bereits Verbesserungen in seinem Betrieb vorgenommen habe. Außerdem würde ihm seine berufliche Existenz genommen.
Schutz der Tiere wichtiger als Berufsfreiheit des Landwirts
Das Verwaltungsgericht Gießen kam aber zum Schluss, dass der Mann den Tieren über einen längeren Zeitraum Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt habe. Außerdem habe der Landwirt die festgestellten Mängel über Jahre nicht behoben. Der Schutz der Tiere sei höher zu gewichten als die Berufsfreiheit des Mannes.
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