Nach 20 Jahren:Supermarkt in Eichenzell darf Sonntag nicht mehr öffnen
Nach 20 Jahren aufgeflogen - Supermarkt in Rothemann jetzt sonntags zu
20 Jahre lang hat sich niemand beschwert und die Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Möglichkeit gefreut, auch sonntags in ihrem Nahkauf neben Brot und Brötchen einen schnellen Einkauf erledigen zu können. Damit ist jetzt aber Schluss: Der Landkreis hat Inhaber Stefan Reith untersagt, sonntags zu öffnen.
Ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz. Reith sagt, er sei sich bewusst, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen. Fallen jetzt die drei Stunden Umsatz am Sonntag weg, sei das existenzgefährdend, sagt er im Gespräch mit HIT RADIO FFH. Das Onlineportal Osthessen Zeitung hat zuerst darüber berichtet.
Auf Einnahmen angewiesen
Reith sagt, um das Geschäft weiterhin betreiben zu können, sei er auf die Einnahmen am Sonntag angewiesen. Viele Kollegen hätten ihre Geschäfte schließen müssen. Er versuche, sein Geschäft durch Nischen am Laufen zu halten. Frühe Öffnungszeiten, extra Schichten und eben der Zusatzumsatz am Sonntag.
Drohen jetzt Kündigungen?
Jetzt müsse er sehen, wie er die fehlenden Einnahmen kompensieren könne. "Wir müssen umdenken. Vielleicht muss ich einer Kraft oder einer Teilzeitkraft kündigen - ich weiß es noch nicht", so Reith am FFH-Mikro.
Erst nur Verkauf von Brötchen und Backwaren
Angefangen hat vor 20 Jahren alles mit einer Genehmigung zum Verkauf von Brötchen und Backwaren. "Dann haben die Leute aber eben auch mal eine Milch oder Aufschnitt mit aufs Band gelegt. Das war ja auch nur gut für uns. Naja, und mit der Zeit ist das etwas ausgeufert. Aber wo kein Kläger, da kein Richter - bis jetzt", so Reith.
Ordnungsamt überprüfte den Supermarkt
Das Ordnungsamt hat im August zwei Mitarbeiter in den Nahkauf von Stefan Reith geschickt, um zu überprüfen, was alles verkauft wird. "Da waren sehr viele Kunden im Laden - und die haben eben auch Getränke oder Würstchen gekauft. Und dann hieß es von den beiden Herren, dass sie das dem Regierungspräsidium melden müssen." Stefan Reith bekam dann Post - mit dem Hinweis, dass er sonntags nicht mehr öffnen darf. Bei Zuwiderhandlung drohen 2.500 Euro Strafe.
Menschen in Eichenzell haben kein Verständnis für Sonntagsschließung
Die Menschen in Eichenzell haben bei einer FFH-Umfrage alle die gleiche Meinung: Sie verstehen nicht, warum etwas, das 20 Jahre funktioniert hat, nun verboten wird. "Ich hab dafür kein Verständnis. Der Stefan tut den Leuten ja nur was Gutes", so ein junger Mann aus Eichenzell am FFH-Mikro. "Ich bin regelmäßig sonntags gekommen, weil ich noch irgendwas vergessen hatte. Das war immer praktisch", so eine Kundin. "Man muss auch bedenken: Da steckt eine Existenz dahinter. Und Arbeitsplätze. Ich fände es sehr schade, wenn der Nahkauf ganz schließen muss, weil er sich ohne den Sonntagsverkauf nicht mehr lohnt", so eine Eichenzellerin am FFH-Mikro.
Reith: "Geschäfte sollten öffnen dürfen, wann sie wollen"
"Ich finde, man sollte die Leute ihre Geschäfte so öffnen lassen, wie es für sie am Lukrativsten ist. Wenn sie sonntags öffnen wollen - dann lasst sie doch. Und wenn nicht, dann nicht. Bei mir war es immer freiwillig, ob meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sonntags gearbeitet haben. Die meisten haben es aber gerne gemacht, weil es auch eine kleine Prämie gab", so Stefan Reith am FFH-Mikro.
Hofft auf Einsehen der Behörden
Reith hat Behörden angeschrieben, ebenso wie den Bürgermeister der Gemeinde. Ortsvorsteher Oskar Kanne stellt sich hinter ihn. In einer Stellungnahme fordert er, zumindest den Verkauf von Backwaren wieder zuzulassen. "Wenn nun ein Eckpfeiler der Einnahmen wegbricht, ist die Frage wie sich der kleine Markt noch im Wettbewerb behaupten kann. Wir Rothemänner sind froh, einen so gut aufgestellten Nahversorger zu haben." Er fordert weiter, dass über die Richtlinien in der Gewerbeordnung über Verbesserungen für den Ländlichen Raum nachgedacht wird.
Landkreis verweist auf Ladenöffnungsgesetz
Der Landkreis verweist auf Nachfrage von HIT RADIO FFH auf das Ladenöffnungsgesetz und darauf, dass es genau so auch schon vor 20 Jahren gegolten habe: Reith habe von Anfang an sonntags nicht öffnen dürfen, auch nicht nur für den Verkauf von Backwaren. Das sei nur erlaubt, wenn diese vorrangig verkauft würden, was bei einem Supermarkt mit Backwarenverkauf nicht der Fall sei.