Geflügelpest im Vogelsberg - Landkreis ordnet Aufstallungspflicht an
Zunächst war es nur eine Empfehlung, jetzt ist es offiziell angeordnet: Aufstallungspflicht für Geflügelhalter in Ober-Moos. Das teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung mit.
Grund sei, dass weiterhin kranke oder tote Wildvögel auf und um den Ober-Mooser See festgestellt wurden.Bei allen bisher untersuchten Tieren sei das Virus der Geflügelpest H5N1 nachgewiesen worden.
Verbreitung durch Wildvögel
Wegen der großen Zahl an toten Wildvögeln im Bereich des Sees und der sinkenden Temperaturen werde davon ausgegangen, dass sich die Lage weiterhin verschlechtere. Je kühler die Witterung sei, desto länger sei das Virus infektiös, schreibt die Kreisverwaltung. Aktuell würden gemeinsam mit der Gemeinde Freiensteinau entsprechende Warnschilder aufgestellt, die auf das Virus hinweisen.
See meiden
Besucher sollen nach Möglichkeit den Bereich um den See meiden, damit das Virus nicht weiter verschleppt werde.
Aufstallungspflicht
Die Geflügelbestände in der nahen Ortschaft Ober-Moos seien besonders gefährdet. Geflügelhalter werden deshalb aufgefordert, ihr Geflügel in Gehegen oder Volieren mit festem Dach und vogeldichten Netzen an den Wänden zu sichern. Schuhe sollen vor Betreten und Verlassen des Käfigs gereinigt und desinfiziert werden. Futter solle so gelagert werden, dass es für Wildvögel unzugänglich ist. Dasselbe gelte für die Versorgung der Tiere mit Wasser.
Kranke TIere melden
Wer mehrere kranke oder tote Tiere feststellt, sei es in der eigenen Haltung oder bei Wildvögeln, solle diese unbedingt beim Veterinäramt des Vogelsbergkreises melden: 06641 - 977-6800.