"Aschenberg-Prozess" in Fulda - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
Das Urteil im sogenannten "Aschenberg-Prozess" ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda vom 21. März 2024 bestätigt.
Das Gericht hatte den heute 39-jährigen Mann wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Keine Rechtsfehler
Die Verteidigung des Mannes wollte einen Freispruch erwirken und berief sich dabei auf mögliche Rechtsfehler im Prozess vor dem Landgericht Fulda. Der BGH hat die Revision verworfen: Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig, teilt das Fuldaer Landgericht in einem Schreiben mit.
Anderen im Streit erschossen
Das Landgericht Fulda kam in seinem Urteil zu der Überzeugung, dass der Mann einen anderen im April 2023 mit mehreren Schüssen getötet hat, nachdem es zu einem Streit zwischen beiden gekommen war.