Mord-Anklage gegen Lauterbacher Paar: Mieterin getötet und zerteilt
Mieterin getötet und zerteilt - Mord-Anklage gegen Lauterbacher Paar
Sie sollen in Lauterbach in Osthessen eine Frau mit geistiger Behinderung umgebracht haben. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Gießen jetzt Anklage gegen ein Paar erhoben.
Es geht um gefährliche Körperverletzung und um Mord. 109 Seiten lang ist die Anklageschrift gegen die 58 und 43 Jahre alten Angeklagten.
Mieterin misshandelt
Das Opfer war Mieterin bei den beiden Angeklagten im Lauterbacher Stadtteil Wernges. Die Tatverdächtigen sollen die 55-Jährige bereits ab Ende November 2023 mehrfach körperlich misshandelt und sie dann Anfang des Jahres getötet haben.
Leiche zerstückelt
Die Angeklagten sollen den Leichnam laut Staatsanwaltschaft zerteilt und im Keller des Hauses aufbewahrt haben. Weitere Teile sollen sie auch in ein Waldstück bei Schlitz-Willofs gebracht haben.
Ermittlungen nach Mieter-Streit
Ein ehemaliger Mieter des Paars hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Er hatte sich mit dem Vermieter-Paar gestritten, die Polizei kam dazu. Der Mann berichtete dann, dass bis Anfang des Jahres eine Frau mit geistiger Beeinträchtigung in dem Haus im Stadtteil Wernges gewohnt habe. Die sei aber plötzlich verschwunden gewesen.
Leichenteile im Sommer gefunden
Die sterblichen Überreste des Opfers wurden dann im Rahmen der Durchsuchung Anfang Juli gefunden, heißt es von der Staatsanwaltschaft Gießen. Es folgten umfangreiche Ermittlungen. Unter anderem wurden knapp 22.000 Chatnachrichten auf den Handys der Angeklagten ausgewertet.
Weitere Ermittlungsverfahren
Die Ermittler gehen davon aus, dass die 55-Jährige getötet wurde, um andere vorangegangenen Straftaten zu verdecken. Außerdem gibt es weitere Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagten, weil es im Zusammenhang mit weiteren Mietern zu Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein soll.
Angeklagten bestreiten die Tat
Die beiden Angeklagten bestreiten laut Staatsanwaltschaft, für den Tod der Geschädigten verantwortlich zu sein. Den Angaben zufolge litt die Frau seit Geburt am Down-Syndrom. Ob es zum Prozess kommt, muss jetzt das zuständige Schwurgericht in Gießen entscheiden.
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