Entscheidung des VGH Kassel - Teilschließung von Pflegeheim in Fulda
Ein Pflegeheim in Fulda muss teilweise geschlossen werden. Der VGH Kassel hat damit eine Anordnung des Amtes für Versorgung und Soziales Fulda bestätigt.
Demnach muss zum 01.01.2024 einer von drei Wohnbereichen des Pflegeheims geschlossen werden. Hintergrund ist, dass seit 2019 wiederholt zahlreiche und teils gravierende Mängel festgestellt wurden, die der Betreiber des Heims auch überwiegend selbst eingeräumt hatte. Trotzdem wehrte sich der Betreiber gegen den Beschluss der Schließung - vergebens.
Pflegeheim-Betreiber gab Mangel an Pflegepersonal als Grund für Missstände an
Der Betreiber führte an, dass es einen Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal gebe. Der VGH Kassel gab in seiner Begründung seiner Entscheidung an, dass der gesamtgesellschaftliche Pflegenotstand nicht ausschlaggebend sei. Die notwendige Personalausstattung orientiere sich an den Verhältnissen der jeweiligen Einrichtung und nicht an dem gesamtgesellschaftlich vorhandenen Personal. Der VGH Kassel gab nicht an, um welches Pflegeheim es sich genau handelt.
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