Mordprozess in Aschaffenburg - gezwungen in den Tod zu springen
Mordprozess gegen Ex-Häftling - Mann zu tödlichem Brückensprung gezwungen
Zwei Männer kennen sich seit Jahren, sitzen sogar gemeinsam in einem Gefängnis in Aschaffenburg. Dort gibt es zeitweise Streit zwischen ihnen. Jahre später treffen sie sich wieder - mit fatalen Folgen.
Knapp neun Monate nach dem tödlichen Sturz eines Mannes von einer Mainbrücke in Unterfranken beginnt heute der Prozess gegen einen Bekannten des Opfers.
Tat mit dem Handy gefilmt
Der Angeklagte soll den 30-Jährigen gezwungen haben, in der Nacht zum 18. Februar zwischen Wörth und Erlenbach (Landkreis Miltenberg) in den eiskalten Fluss zu springen. Der Mann stürzte rund zwölf Meter in die Tiefe und starb im Hochwasser führenden Main. Die Tat soll der Angeklagte mit seinem Handy gefilmt haben.
Anklage Mord
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen vor dem Landgericht Aschaffenburg gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung sowie Mord in mittelbarer Täterschaft vor. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als "Werkzeug" für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus. Die Anklagebehörde vermutet, dass der 35-Jährige seinem Bekannten aus Rache eine Abreibung verpassen wollte.
Motiv Rache
Der Verdächtige und das Opfer kannten sich seit Jahren und saßen zeitweise auch zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.
Festnahme in Rheinland-Pfalz
Der Verdächtige war etwa eine Woche nach der Tat in Rheinland-Pfalz festgenommen worden. Die Leiche des 30-Jährigen wurde gut drei Wochen nach dem Sprung von der Fußgänger- und Eisenbahnbrücke an der Schleuse des Kraftwerks Kleinwallstadt an der bayerisch-hessischen Landesgrenze gefunden.
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