OLG Frankfurt urteilt - Kein Schadenersatz für Wirecard-Anleger
OLG Frankfurt urteilt - Kein Schadenersatz für Wirecard-Anleger
Kein Schadenersatz für einen früheren Wirecard-Anleger. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Klage gegenüber der Finanzaufsicht Bafin in zweiter Instanz verneint.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe nicht "gegen die ihr obliegenden Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen", entschied das OLG. Der Kläger könne die Bafin somit nicht wegen erlittener Kursverluste in Haftung nehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
Betrugsgeschäfte jahrelang unentdeckt
Wirecard war im Sommer 2020 zusammengebrochen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass angeblich auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren - die Aktien schmierte ab. Weil die betrügerischen Geschäfte jahrelang unentdeckt geblieben waren, wurde unter anderem die Bafin stark kritisiert. Beim OLG Frankfurt sind den Angaben zufolge knapp 500 Verfahren von Anlegern anhängig, sie fordern Schadenersatz von der Finanzaufsicht.
Hätte die Bafin früher einschreiten müssen?
Im konkreten Fall ging es demnach um knapp 40.000 Euro. Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger "keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme vorgetragen", dass die Bafin zu einem früheren Zeitpunkt eine Sonderprüfung bei Wirecard hätte beauftragen müssen. Ob ein früheres Einschreiten der Bafin den Schaden des Klägers verhindert hätte - das sei nicht feststellbar, so die Richter.
Entscheidung in erster Instanz bestätigt
Auch ein Schadenersatzanspruch wegen angeblichen Amtsmissbrauchs scheide aus, heißt es in einer Mitteilung. Dass Mitarbeiter der Bafin Aktien der Wirecard AG besaßen, sei "nicht sittenwidrig". Das OLG bestätigte mit der Abweisung der Klage eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt.