Nach Messerstichen am Flughafen - Mehrere Jahre Haft für 51-Jährigen
Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke im Wartebereich des Frankfurter Flughafens ist ein 51 Jahre alter Mann am Montag vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Gefährliche Körperverletzung statt Totschlag
Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil von einer gefährlichen Körperverletzung aus und nicht wie ursprünglich angeklagt von einem versuchten Totschlag. Der Mann habe von sich aus aufgehört, zuzustechen und sei deshalb vom Tötungsversuch zurückgetreten, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Taschenmesser-Angriff letzten April
Im April vergangenen Jahres streiteten sich die beiden Wohnsitzlosen über angeblich abhanden gekommene Kleidungsstücke. Der mit rund vier Promille stark alkoholisierte Angeklagte hatte dann vier Mal mit einem Taschenmesser zugestochen. Das 47 Jahre alte Opfer wurde so erheblich an inneren Organen verletzt.
Eingeschränkte Schuldfähigkeit
Vor Gericht räumte der 51-Jährige die Tat grundsätzlich ein, sprach jedoch von starken Erinnerungslücken. Das Gericht billigte ihm eine eingeschränkte Schuld- und Steuerungsfähigkeit zu. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor lediglich auf gefährliche Körperverletzung plädiert und eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten beantragt.