Elektro-Auto zu schwer - Offenbacher verliert Bewohnerparkausweis
Ein Anwohner aus Offenbach verliert seinen Bewohnerparkausweis, weil sein neues E-Auto zu schwer ist.
Der Offenbacher Henryk Fridman hat sich gerade erst einen neuen E-Kombi von Audi besorgt, angemeldet und für seine Straße einen Bewohnerparkausweis erhalten, als ihn die Nachricht erreichte: Die Parkerlaubnis wird ihm wieder entzogen. Der Grund dafür: Sein Auto ist um die 200 Kilogramm zu schwer. Die Gesamtmasse der Pkw darf höchstens 2,8 Tonnen betragen und da ist Fridmans Audi mit seinen über 3 Tonnen klar drüber.
Voraussetzungen für einen Anwohnerparkausweis in Offenbach:
- Zulässige Gesamtmasse bis 2,8 Tonne
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Offenbach
- Man selbst oder Familienangehörige sind Halter des Fahrzeugs
- Widerrechtlich beantragte Bewohnerparkausweise verlieren ihre Gültigkeit, die Gebühr wird nicht erstattet
- Pro Person darf nur ein Ausweis ausgestellt werden
- Beantragung und Verlängerung eines Ausweises kostet 75 Euro pro Jahr
Schlechte Nachricht für die Verkehrswende
Henryk Fridman war vom Einzug seiner Parkerlaubnis sehr überrascht. "Ich werde mir in Zukunft zweimal überlegen, ob ich mir ein großes Elektrofahrzeug hole, weil ich mit einem Verbrenner ganz normal in meiner Straße parken kann, weil ich das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreite ", empört sich der Offenbacher. Grundsätzlich wünscht er sich, dass diese Maßnahme vor allem auf Bundesebene und damit für alle geändert wird.
Riesen-SUV nicht berücksichtigt
Die Stadt Offenbach hat sich bereits zu dem Vorfall geäußert und weist daraufhin, dass das Bewohnerparken in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist und damit bundesweit einheitlich ist. Somit gilt die Regelung nicht nur für Offenbach. Die StVO sieht eben vor, dass das Parken auf Gehwegen nur für Kfz mit einer Gesamtmasse bis zu 2,8 Tonnen zulässig ist. "Dass es mittlerweile Riesen-SUV gibt, die schwerer als 2,8t sind, ist in der derzeitigen Form der StVO nicht berücksichtigt", sagt die stellvertretende Stadtsprecherin Kerstin Holzheimer, räumt aber auch ein, dass eine Überarbeitung der StVO auf die sich verändernden Rahmenbedingungen nicht nur in dieser Hinsicht überfällig sei.
Ausnahmen sind möglich
Im Fall von Henryk Fridman gibt es auf jeden Fall die Möglichkeit einer Ausnahme, sagt die Stadt und betont, dass sie hierbei reagiert haben. So kann sich der E-Auto Fahrer beim Offenbacher Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung einholen, wenn er nachweisen kann, dass es sich bei seinem Auto nicht um einen "straßenrechtlich klassifizierten Lkw" handelt.