Urteil in Frankfurt - Kein Schmerzensgeld für Angst vor Krebs
Die übertriebene Angst vor Krebs aufgrund eines verunreinigten Medikaments ist kein Grund für Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Die "überzogene Reaktionen" einer Patientin könne nicht dem Hersteller angelastet werden.
Wirkstoff erhöhe Krebsrisiko um 0,02 Prozent
Geklagt hatte eine Frau, die ein blutdrucksenkendes Arzneimittel einnimmt. Sie klagte gegen den Hersteller. Dieser hatte 2018 alle Chargen mit einen bestimmten Wirkstoff zurückgerufen. Beim Hersteller dieses Wirkstoff war es zu Verunreinigungen mit einem Stoff gekommen, der als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft ist. Laut Europäischer Arzneimittelagentur erhöhte die Verunreinigung das "Lebenszeit-Krebsrisiko" allerdings nur um 0,02 Prozent.
Klägerin forderte 21.500 Euro Schmerzensgeld
Die Klägerin behauptet, seit dem Rückruf unter der psychischen Belastung, an Krebs zu erkranken, zu leiden. Sie wollte mindestens 21.500 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Darmstadt wies die Klage ab. Auch die Berufung vor dem OLG hatte keinen Erfolg. Das Risiko liege in einem Rahmen, "der nicht in relevanter Weise über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt und damit generell bei objektiver Betrachtung nicht geeignet ist, die behaupteten psychischen und physischen Folgen auszulösen".
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Alles was ihr für euren Tag wissen müsst:
Die Nachrichten des Tages schnell und kompakt jeden Morgen direkt von unserem Newsdesk auf euer Smartphone. Abonniert jetzt unseren WhatsApp-Channel – natürlich kostenlos.