Kein "Geld zurück"-Grund - Urteil zu schlechtem Wetter im Urlaub
Wetterumstände erlauben es Urlaubern nicht, Geld vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt jetzt geurteilt.
Paar verlangt Drittel des Urlaubspreises zurück
Neben der aktuellen Hitze können auch starke Regenfälle oder Nebel Touristen die Reise vermiesen. Die Wetterumstände sind aber kein Grund, vom Veranstalter eine Teilerstattung des Reisepreises zu verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt im Fall eines Paares entschieden, das mit dem Verlauf seiner einwöchigen Rundreise nach Ecuador nicht zufrieden war. Vom Reisepreis über 18 000 Euro wollten die beiden rund 6000 Euro erstattet haben.
Ausflugsziel wegen Nebel nicht wie angekündigt
Unter anderem führten die Kläger an, dass bei einer Rundwanderung ein als "traumhaft schön" angekündigter Kratersee wegen Nebels nicht zu sehen gewesen sei. Gleiches habe für Landschaften und die Tierwelt des Amazonas gegolten.
Wetter kein Grund für Rückerstattung
Die Reiserechtkammer hielt aber fest, dass der Reiseveranstalter nicht auf die Regenzeit in dem mittelamerikanischen Land hätte hinweisen müssen. Hier hätte ein Blick ins Internet genügt, hieß es vom Gericht. Wetterbedingungen seien nicht "Leistungsbestandteil der gebuchten Reise". Die Kläger erhielten dennoch 800 Euro erstattet, weil unter anderem ein Tagesausflug entfallen war und es in einem Hotel kein warmes Wasser gab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.