Bußgeld für offenes Autofenster: Zoff um Strafzettel in Dietzenbach
Bußgeld für offenes Autofenster - Das sagt Dietzenbachs Bürgermeister
Ein Strafzettel sorgt gerade in Dietzenbach für Aufregung.
Der Streitpunkt: Ein offenes Autofenster.
15 Euro Bußgeld für offenes Fenster
Was war passiert: Ein Mann parkt in Dietzenbach sein Auto und lässt dabei das Fahrerfenster offen. Als er zurückkommt hat er ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Er soll für das offene Fenster ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zahlen.
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
Das Ganze hat eine rechtliche Grundlage. Laut §14 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, ein Fenster offen zu lassen, wenn man das Fahrzeug abstellt. "Die Ordnungspolizei hat korrekt gehandelt", sagt Dietzenbachs Bürgermeister Dr. Dieter Lang auf FFH-Nachfrage, "Jeder Halter hat die Pflicht sein Fahrzeug beim Ein- und Aussteigen zu sichern, um zu verhindern das Schwarzfahrten stattfinden [...] oder auch Straftaten zu verhindern, die mit gestohlenen Fahrzeugen leider, leider auch ausgefühtrt werden können."
Auch Abschleppen möglich
Lang sagt aber auch: Dass es ein Knöllchen für ein offenes Fenster gibt, kommt eher selten vor. Trotzdem könne man ein Auto in so einem Fall sogar abschleppen. Er empfiehlt deshalb immer zu checken, ob Fenster und Türen auch wirklich zu sind.