Mit 150 km/h durch Wohnstraße - Raser in Frankfurt zu Haft verurteilt
Ein Fahrer raste mit 150 durch eine Anliegerstraße in Frankfurt, bei einem Zusammenstoß kommt der Beifahrer ums Leben. Jetzt wurde der Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Das Landgericht Frankfurt geht dabei allerdings nicht von einem verbotenen Autorennen aus - dem Veruteilten wird allerdings fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Mit 150 km/h in Wohnstraße unterwegs
Der 36-jährige Autofahrer rast im November 2019 mit 150 km/h durch die Wohnstraße in Frankfurt-Fechenheim. Dabei stößt das Auto mit einem geparkten Wagen zusammen, wobei der Mitfahrer des Rasers tödliche Verletzungen erleidet. Er stirbt daraufhin.
Kein verbotenes Autorennen nachweisbar
Das Gericht urteilt deshalb: Die Tat war ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässiger Tötung, Trunkenheit und versuchter Mord - nicht aber ein verbotenes Autorennen. Es sei nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte bei der Aktion versucht habe, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, hieß es im Urteil.
Verheimlichen des Beifahrers ist Mord-Indiz
Nach dem Zusammenstoß und dem Eintreffen der Polizei- und Rettungskräfte hatte der leicht verletzte Unfallfahrer zunächst verschwiegen, dass sich noch eine weitere Person in seinem Wagen befand. Dies wertete das Gericht als Indiz für einen Mordversuch durch Unterlassen sowie zur Verdeckung seiner vorausgegangenen Straftaten.
Da der Mann bereits tot war, dies der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeugs jedoch nicht wusste, müsse er wegen einer Versuchstat verurteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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