Eigene Erklärung nicht gemacht - Steuerberater in Frankfurt verurteilt
Für seine Mandanten hat er jede Menge Steuererklärungen abgegeben, nur auf seine eigene verzichtete er. Das Amtsgericht Frankfurt hat einen Steuerberater deshalb nun verurteilt.
Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 330.000 Euro ist der 69-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Zudem soll ihm die Zulassung zum Beraterberuf entzogen werden.
Finanzbeamte kamen Angeklagtem auf die Schliche
Der Angeklagte hatte zwischen 2013 und 2019 weder Einkommenssteuererklärungen noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Nachdem er im gleichen Zeitraum aber reichlich Steuererklärungen für seine Mandanten abgegeben hatte, fiel sein Name den Finanzbeamten auf. Eine Nachprüfung ergab, dass er überhaupt nicht als Steuerpflichtiger registriert war.
Geldprobleme als Motiv
Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er sei finanziell in eine Schieflage geraten und habe sich deshalb nicht von selbst beim Finanzamt gemeldet, wie es eigentlich vorgeschrieben gewesen sei. Mittlerweile sei er praktisch pleite.
Gericht verzichtet auf Geldstrafe
Das Gericht nahm dies zum Anlass, auf weitere finanzielle Bewährungsauflagen zu verzichten. Aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit kamen darüber hinaus auch gemeinnützige Arbeitsstunden nicht in Betracht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.