Gericht glaubt nicht an Alkoholfahrt in Hofheim durch Schnaps-Pralinen
Gericht verurteilt Suff-Fahrer - Irre Schnaps-Pralinen-Ausrede zählt nicht
Ein Mann, der seine Trunkenheitsfahrt mit dem unwissentlichen Verzehr von Schnaps-Pralinen erklären wollte, ist vom Frankfurter Amtsgericht verurteilt worden.
Das Gericht zweifelte an seiner Version und sprach ihn wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr schuldig. Wie das Gericht mitteilte, wurde der Angeklagte im Januar bei einer nächtlichen Fahrt durch Hofheim am Taunus mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,32 Promille erwischt.
Angeklagter: Es lag an Pralinen
Vor Gericht sagte der Mann, er sei nach einem Saunabesuch unterzuckert in seinem Auto auf dem Parkplatz eingeschlafen. Dann habe er von einem unbekannten Pärchen einen Beutel mit Pralinen bekommen, die etwa so groß wie Tischtennisbälle und vermutlich mit Wodka gefüllt gewesen seien. Von diesen habe er acht oder neun Stück gegessen und dabei nicht bemerkt, dass sie Alkohol enthielten.
Gericht glaubt Ausrede nicht
Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht. Um 1,32 Promille zu erreichen, hätte der Mann nach Einschätzung einer Sachverständigen etwa 0,2 bis 0,3 Liter eines hochprozentigen Getränks trinken müssen. Dies entspräche mindestens 132 gängigen Schnaps-Pralinen von „Mon Chéri“.
Führerschein wird entzogen
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von knapp 5000 Euro. Außerdem soll ihm für elf Monate der Führerschein entzogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.