Arzt in Berlin inhaftiert: Frankfurter soll 8 Patienten getötet haben
Arzt aus Frankfurt verhaftet - Mediziner soll 8 Patienten getötet haben
Ein Arzt in Berlin sitzt in Untersuchungshaft, weil er acht Patienten getötet haben soll. Ursprünglich kommt der Arzt aus Frankfurt, dort soll er auch über Tötungsdelikte promoviert haben, heißt es.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nun wegen Mordes, wie Behördensprecher Sebastian Büchner mitteilte. Er soll den Betroffenen jeweils ein "Gemisch verschiedener Medikamente" verabreicht haben.
Arzt kommt ursprünglich aus Frankfurt
Der 40-Jährige ist Palliativmediziner und hat Patienten mit einer fortschreitenden Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung behandelt. Er wurde in Frankfurt geboren, studierte und promovierte dort, das bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin dem hr.
Stationsarzt im Frankfurter Nordwest-Krankenhaus
In seiner Doktorarbeit habe er in einem Unterkapitel über Tötungsdelikte an älteren Menschen geschrieben. Nach Patientenbewertungen aus den Jahren 2011 und 2013 ist er Stationsarzt in der Radioonkologie des Nordwest-Krankenhauses in Frankfurt gewesen.
Feuer gelegt, um Taten zu vertuschen
Seit Anfang August sitzt der Frankfurter in Untersuchungshaft. Ursprünglich stand er im Verdacht, zwischen dem 11. und 24. Juni vier Patienten in deren Wohnungen getötet zu haben. Anschließend soll er dort Feuer gelegt haben, um die Taten zu vertuschen. Die Ermittlungen erfolgten zunächst wegen Totschlags und Brandstiftung.
Staatsanwaltschaft geht von Mord aus
Inzwischen geht die Staatsanwaltschaft jedoch von Mord und vier weiteren Opfern aus. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte kein anderes Motiv als das der Tötung der Opfer gehabt haben, wie Sprecher Büchner mitteilte. Damit sei das Mordmerkmal der "Mordlust" erfüllt.
Opfer befanden sich nicht in aktuer Sterbephase
Der Mediziner soll die Taten im Rahmen seiner Tätigkeit für einen Pflegedienst begangen haben. Die schwer kranken Patienten befanden sich im Alter von 61 und 94 Jahren und laut Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt nicht in einer akuten Sterbephase.
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