Aus für Partydroge: Hanau verbietet Lachgasverkauf an Jugendliche
Als erste Kommune in Hessen - Hanau verbietet Lachgas für Jugendliche
Die Stadt Hanau hat beschlossen, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten. Am Montagabend (24.3.) stimmte die Stadtverordnetenversammlung für die Einführung neuer Regelungen.
Diese machen es illegal, die Partydroge an Jugendliche zu verkaufen. Damit ist Hanau eine der ersten Kommunen in Deutschland, die solche Maßnahmen ergreift.
Auch Konsumorte verboten
Neben dem Verkaufsverbot hat die Stadt nun auch den Konsum von Lachgas an mehreren Orten untersagt. Dazu gehören etwa Spielplätze und Schulhöfe. Die Entscheidung erfolgte, nachdem in der Stadt immer wieder leere Lachgasbehälter gefunden wurden, besonders an Orten, die bei Jugendlichen beliebt sind.
Lachgas – eine zunehmende Gefahr
Der Konsum von Lachgas hat in den letzten Jahren zugenommen. Besonders bei jungen Menschen wird es als Partydroge eingesetzt. Wird das Gas über einen Luftballon inhaliert, kann es gesundheitliche Risiken bergen. Dazu gehören Bewusstlosigkeit, Lähmungen und sogar Hirnschäden.
Bundesweite Regelungen in Diskussion
Schon länger wird in Deutschland über ein Verbot des Lachgasverkaufs an Minderjährige debattiert. Ein Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht etwa ein Abgabeverbot über Automaten vor. Dieses Verbot ist jedoch noch nicht beschlossen.
Maßnahmen im Ausland
Blickt man ins Ausland, wird deutlich, dass andere Länder bereits strenge Maßnahmen ergriffen haben. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas illegal. In Frankreich und Belgien ist die Abgabe an Jugendliche verboten. Die Niederlande haben den Verkauf und Besitz komplett untersagt.


Alles was ihr für euren Tag wissen müsst:
Die Nachrichten des Tages schnell und kompakt jeden Morgen direkt von unserem Newsdesk auf euer Smartphone. Abonniert jetzt unseren WhatsApp-Channel – natürlich kostenlos.