Fast 20 Jahre nach der WM: Endet Sommermärchen-Prozess in Frankfurt?
Fast 20 Jahre nach der WM - Endet Sommermärchen-Prozess in Frankfurt?
Fällt der letzte Vorhang im endlosen Justiz-Drama um die Sommermärchen-Affäre? Geht es nach der zweiten Wirtschaftskammer des Landgerichts Frankfurt, ja.
Sollten der wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung angeklagte Ex-DFB-Boss Theo Zwanziger und die Staatsanwaltschaft Frankfurt als Kläger der vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens am Donnerstag (3. April) zustimmen, wird die mehr als 10.000 Seiten umfassende Akte über finanzielle Unregelmäßigkeiten rund um die Fußball-WM 2006 in Deutschland endgültig geschlossen.
Gericht: WM war nicht gekauft
21 Zeugen - darunter Prominenz wie Uli Hoeneß oder Sepp Blatter - wurden in der Anfang März 2024 eröffneten Hauptverhandlung gehört, unzählige Dokumente zusammengetragen und erörtert. Daraus hat sich für die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler ein Bild ergeben, das ihrer Ansicht nach nur zwei elementare Erkenntnisse zulässt:
Zum einen wurde die WM 2006 nicht gekauft, zum anderen haben Zwanziger und die vormals mitangeklagten Ex-DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt keine Steuern hinterzogen.
"Zeit, die Strafakten zu schließen"
"Nach zehn Jahren ist es an der Zeit, die Strafakten zu schließen. Der Rechtsfrieden in dem seit 2015 anhängigen Verfahren kann schnell und effektiv nur noch durch eine endgültige Verfahrenseinstellung erreicht werden", appellierte Distler.
Sollte diese nicht erfolgen, "würde die weitere notwendige Tatsachenaufklärung einen Umfang an Personal, Zeit und Kosten erfordern, der gemessen an der zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig wäre", mahnte sie ein Ende des rechtlichen Marathons an.
Diente Beckenbauer-Darlehen als Schmiergeld?
Auch wenn in dem Verfahren nicht alle Fragen restlos geklärt werden konnten, zeichnete das Gericht ein konkretes Bild der damaligen Vorgänge. Demnach flossen die zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer im Jahr 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhielt, als Provision auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds Mohamed bin Hammam nach Katar.
"Ein anderer Zweck als eine Schmiergeldzahlung ist bei einer lebensnahen Betrachtung des Sachverhalts auszuschließen", erklärte Distler.
Teils schweigende, teils verstorbene Zeugen
Wofür das Geld genutzt wurde, konnte im Prozess nicht aufgeklärt werden. Dies dürfte "nach über 22 Jahren und angesichts eines Konsortiums von teils schweigenden, teils verstorbenen, teils sich nicht erinnernden Zeugen auch nicht mehr möglich sein", so die Vorsitzende Richterin.
Beckenbauer wollte wohl hohen Zuschuss für WM
Auszuschließen sei aber, dass die Transaktion im Kontext mit der WM-Vergabe an Deutschland im Jahr 2000 oder der Wiederwahl von FIFA-Präsident Joseph S. Blatter im Mai 2002 stehe. Über beide Szenarien war in den vergangenen Jahren intensiv spekuliert worden.
"Vielmehr dürfte davon auszugehen sein, dass Franz Beckenbauer als Präsident des WM-OK für den DFB eine Schmiergeldzahlung an Mohamed bin Hammam geleistet hat, um einen möglichst hohen Zuschuss der FIFA zu erhalten und damit den wirtschaftlichen Erfolg der WM sicherzustellen", schlussfolgerte Distler.
FIFA beteiligte sich stark an Kosten
Tatsächlich beteiligte sich die FIFA mit 250 Millionen Schweizer Franken an den Kosten der WM. Das Gericht folge daher nicht der rechtlichen Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass es sich um ein Privatdarlehen von Beckenbauer gehandelt habe, so Distler.
Darlehens-Rückzahlung wurde verschleiert
Belegt ist auch, dass ein Versuch von Schmidt und Zwanziger, Louis-Dreyfus von einer Rückforderung der zehn Millionen Schweizer Franken abzubringen, im August 2003 scheiterte. Spätestens ab diesem Zeitpunkt suchte der DFB nach einer Möglichkeit, die Schuld bei dem Unternehmer diskret zu begleichen.
Dies geschah dann im April 2005 mit der Überweisung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA, die das Geld umgehend auf ein Konto von Louis-Dreyfus weiterleitete. Der DFB verbuchte die Summe als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später aus Kostengründen abgesagt wurde. "Dadurch sollte die Rückzahlung verschleiert werden", stellte das Gericht fest.
Moralisch fragwürdig, aber nicht strafbar
Moralisch fragwürdig waren die damaligen Vorgänge mit Sicherheit, doch gegen Gesetze verstießen die handelnden Personen nicht. "Nach derzeitiger Betrachtung dürfte die Rückzahlung des Darlehens an Robert Louis-Dreyfus als Folge der Korruptionszahlung eine Betriebsausgabe darstellen", erklärte die Vorsitzende Richterin.
Damit entkräftete sie den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Zwanziger von Vorwürfen entlastet
Für den 79 Jahre alten Zwanziger könnte somit ein "langjähriger und schwieriger Prozess" endlich ein Ende finden - mit dem von ihm von Beginn an prophezeiten Ausgang. Denn der ehemalige DFB-Chef hatte stets seine Unschuld beteuert und nichts anderes als einen Freispruch für sich erwartet. Deshalb lehnte er es bis jetzt beharrlich ab, "mich freizukaufen".
Sollte Zwanziger der Einstellung des Prozesses gegen die Zahlung einer geringfügigen Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck nun zustimmen, dürfte er sich auch ohne abschließendes Urteil als Sieger fühlen. "Die Unschuldsvermutung gegenüber Zwanziger bleibt davon unberührt", verkündete Distler.


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