Garten-Streit in Seeheim: Familie kämpft um ihre Kinder-Oase
Garten-Streit in Seeheim - Familie kämpft um ihre Kinder-Oase
Es ist ein Kinderparadies mit Ablaufdatum: das gepachtete Gartengrundstück der Familie Gassenbauer in Seeheim (Kreis Darmstadt-Dieburg). Hier finden der eigene Nachwuchs und die Nachbarskinder eine tolle, grüne Spieloase. Doch es gibt Probleme: Die Nutzung ist in dieser Form laut Kreis-Bauaufsicht nicht erlaubt.
Trampolin, Hühner, Beete
Ein großes Trampolin, zwei Hühnerställe, eine Gartenhütte, ein Holzunterstand und Gemüsebeete. Das steht derzeit in dem gepachteten Garten von Andreas und Yvonne Gassenbauer in Seeheim-Jugenheim. Nicht nur ihre eigenen Kinder spielen und toben dort sehr gerne. Auch die Nachbarskinder und sogar der Kindergarten sind eingeladen, das Grundstück zu nutzen. Denn einen Spielplatz gibt es in der Nähe nicht.
Gartenparadies ist in Gefahr
Doch damit könnte bald schon Schluss sein. Denn die Familie hat Post von der Bauaufsicht des Kreises Darmstadt-Dieburg bekommen. Man sei durch eine "schriftliche Anzeige" auf den Garten aufmerksam gemacht worden, teilt die Kreis-Pressestelle auf FFH-Nachfrage mit. Das Kernproblem: Der Bebauungsplan sieht eigentlich auf dem Grundstück in einem Wohngebiet mitten im Ort eine Wohnbebauung vor. „Selbstverständlich kann im Zusammenhang mit dem Wohnen auch eine gärtnerische Nutzung/Freizeitnutzung stattfinden, aber nicht ausschließlich“, so eine Sprecherin des Kreises. Die Regeln sind damit klar.
Hausbau kommt vorerst nicht in Frage
Familie Gassenbauer ist nur Pächterin des Grundstücks, sie kann also nicht darauf bauen. Die Eigentümerin habe eine spätere Bebauung vorgesehen. Ein Wohnhaus ist aber noch lange nicht in Sicht. Im schlimmsten Fall müsste die Familie ihre Hühnerställe und Gartenhütte dort also wieder abbauen. Doch dagegen haben nicht nur Kinder und Nachbarskinder etwas einzuwenden, auch die Nachbarn fänden das schade. Immerhin müssten auch ihre Kinder dann wieder auf der Straße spielen. „Für mich ist das ein Unding, dass sowas weg soll“, sagt etwa Nachbarin Nicole Roßberg. „Alle haben Spaß daran. Wir Eltern und auch die Kinder.“
Nachbarn unterstützen die Familie
Deshalb wollen weder die Gassenbauers, noch die Nachbarn aufgeben, auch wenn die Regeln im Bebauungsplan etwas anderes vorsehen. Denn laut Kreis-Bauaufsicht sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, sei noch nicht gefallen. Zusätzlich hat die Familie einen Antrag auf ein Sondernutzungsrecht bei der Gemeinde Seeheim-Jugenheim gestellt. Und die Nachbarn haben eine Unterschriftenaktion gestartet.
Antrag auf Sondernutzung
Doch die Gemeinde kann für die Gassenbauers nicht viel tun. Wie Gemeinde-Pressesprecherin Sabine Milewski auf FFH-Anfrage erklärt, könne die Gemeinde einer Sondernutzung nicht stattgeben, da es sich um eine private Fläche handelt. Und darüber hat die Gemeinde keine rechtliche Handhabe. Am Ende entscheidet aber die Bauaufsicht des Kreises Darmstadt-Dieburg darüber, wie es mit dem Grundstück weitergeht. Sabine Milewski: "Insgesamt bleibt abzuwarten, welche Entscheidung die Bauaufsicht des Landkreises trifft. Möglicherweise findet sich ja eine Lösung, die den Erhalt der Spielmöglichkeit für die Kinder zulässt."