Linienbus-Unfall in Heidelberg - Fahrlässige Tötung: Busfahrer angeklagt
Ein führerloser Bus rollt ungebremst eine Straße hinunter und prallt mit voller Wucht gegen eine Hauswand. Eine Businsassin stirbt, vierzehn weitere Menschen werden verletzt. Das passierte im vergangenen Juli in Heidelberg-Ziegelhausen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den 42 Jahre alten Busfahrer angeklagt.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Polizei Mannheim habe der Bus an der Haltestelle „Grüner Baum“ an der Wilhelmsfelder Straße in Heidelberg zunächst planmäßig gestoppt. Dann habe der Fahrer bemerkt, dass die dritte, hinterste Türe sich nicht mehr elektrisch schließen ließ.
Laut Anklage Handbremse nicht angezogen
Um den Defekt zu beheben, habe sich der 42-Jährige dazu entschlossen, die Stromzufuhr des Busses zu unterbrechen, um anschließend die Elektronik des Busses neu zu starten. Hierzu soll er den Motor abgeschaltet, seine Fahrerkabine verlassen und sich zu dem Batteriefach an der Außenseite seines Busses begeben haben. Dabei habe er laut Staatsanwaltschaft aber vergessen, vorher die Handbremse anzuziehen.
Mit 40 km/h gegen Hauswand
Sekunden später soll soll sich das Fahrzeug dann auf der Wilhelmsfelder Straße, die an dieser Stelle laut Anklage ein Gefälle von rund 7 Prozent aufweist, führerlos in Bewegung gesetzt und zunehmend an Fahrt gewonnen haben. Nachdem der Bus mit einer Grundstückseinfriedung, zwei am Straßenrand geparkten Autos und mehreren Straßenlaternen kollidiert war, soll er nach einer Gesamtfahrstrecke von rund 150 Metern bei einer Geschwindigkeit von rund 40 km/h mit seiner Front in die Außenwand eines Wohnhauses gekracht sein.
Aus offener Tür geschleudert
Die Mehrzahl der 18 Businsassen sei gegen Sitze oder Haltestangen gedrückt oder geschleudert worden. 14 von ihnen wurden nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft verletzt. Eine 59-jährige Businsassin sei aus der geöffneten Bustür auf die Straße geschleudert worden. Sie habe dadurch derart massive Verletzungen erlitten, dass sie wenige Stunden später an den Folgen starb.
Bis zu fünf Jahre Haft drohen
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg habe daher gegen den Busfahrer Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Für die Tat sehe das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Das Gericht müsse nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verhandlungstermine entscheiden. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung des Busfahrers gelte er als unschuldig.