Verbot in Ginsheim-Gustavsburg - Öffentliches Grillen und Feuer untersagt
Extreme Waldbrandgefahr, trockene Wiesen, Felder und Bäume: Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat deswegen ab sofort ein Grill- und Feuerverbot für öffentliche Räume erlassen.
Die Stadt begründet den Schritt mit der vom Land Hessen ausgerufenen ersten von zwei Alarmstufen für die Forstverwaltung. "Die Stadtverwaltung hat umgehend auf die Gefahrenlage reagiert und eine Allgemeinverfügung erstellt, um möglichen Bränden in der Landschaft auch im Stadtgebiet von Ginsheim-Gustavsburg vorzubeugen", wird Bürgermeister Thorsten Siehr in einer Mitteilung zitiert.
Grillen auf allen Plätzen und Flächen verboten
Danach sei das Grillen und offenes Feuer auf allen Freiflächen, öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten. Die Stadtpolizei wolle ein besonderes Augenmerk darauf legen.
Auch das Entzünden von Wasserpfeifen und Abbrennen von Unkraut untersagt
Das Verbot umfasse auch das Entzünden von Grills jedweder Art, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen, beispielsweise für Wasserpfeifen, das Abbrennen von Unkraut mittels Gasbrennern, "Abflammgeräten" oder thermischen Geräten sowie alle Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen. Hierzu gehörten unter anderem das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln und das Entsorgen von Asche und Tabakresten.