Bekannten mit Corona infiziert - Vorwurf der Körperverletzung vom Tisch
Im Prozess um eine versuchte gefährliche Körperverletzung mittels einer vorsätzlichen Coronainfektion hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt ihre Berufung zurückgezogen. Damit gilt das Urteil der Vorinstanz und die 72-jährige Angeklagte ist freigesprochen.
Der Frau war vorgeworfen worden, im März 2020 gegen Quarantäneauflagen verstoßen und einen damals 68 Jahre alten Bekannten mit Coronaviren infiziert zu haben. Der vorerkrankte Mann starb knapp drei Monate später. Es sei nicht zu beweisen, dass die Frau den Mann tatsächlich besucht habe, erklärte Staatsanwalt Marcel Becker am Dienstag.
Aussage gegen Aussage
Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach hatte die Frau nach einem positiven Coronatest unter Quarantäne gestellt. Ein Zeuge hatte vor dem Darmstädter Landgericht ausgesagt, die Angeklagte sei beim später Verstorbenen gewesen. Eine Nachbarin sagte jedoch aus, die 72-Jährige sei zuhause geblieben. Das Amtsgericht Seligenstadt hatte die Angeklagte im Juni freigesprochen.