Vater und zwei Radler getötet? - Prozessbeginn nach Todesfahrt in Mannheim
In Handschellen wird der an paranoider Schizophrenie leidende Beschuldigte in den Gerichtssaal geführt, das Gesicht hinter einem Aktenordner verborgen. Wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung steht der 37-Jährige vor dem Landgericht Mannheim.
Er soll in Ellerstadt in Rheinland-Pfalz erst seinen Vater erstochen und dann in Mannheim zwei Radfahrer totgefahren und einen weiteren schwer verletzt haben. Wie zuvor bereits angekündigt, wurde die Öffentlichkeit unmittelbar nach Verlesung der Antragsschrift vor dem Landgericht ausgeschlossen.
Mutmaßlicher Täter soll schuldunfähig gewesen sein
Ob der Beschuldigte danach zur Sache aussagte, wurde nicht mitgeteilt. Da der Prozess nicht-öffentlich geführt werde, wolle man sich dazu und auch zu dem Inhalt einer möglichen Aussage nicht äußern, sagte ein Gerichtssprecher. Der 37-Jährige soll zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig gewesen sein und ist seit den ihm vorgeworfenen Taten in einer psychiatrischen Klinik. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es darum, ob er dauerhaft in die Psychiatrie kommt.
Vater laut Staatsanwaltschaft erstochen
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann am 12. Juni vergangenen Jahres auf seinen 69 Jahre alten Vater eingeschlagen und ihn schließlich mit einem Küchenmesser erstochen. Dabei verletzte er auch einen zu Hilfe eilenden Nachbarn. Nach der Tat verständigte er selbst die Polizei und flüchtete dann im Auto seiner Mutter Richtung Mannheim.
Wohl mit Absicht zwei Radfahrer getötet
Dort rammte er - wohl mit Absicht - drei Radler. Ein Ehepaar überlebte den Unfall nicht: Die 71 Jahre alte Frau starb noch am Unfallort und ihr 78 Jahre alter Mann erlag einige Wochen später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Ein weiterer Radfahrer wurde schwer verletzt. Der Plan, einen weiteren Radfahrer anzufahren und zu töten, misslang, wie es im Antrag der Staatsanwaltschaft weiter hieß. Dann ließ der Mann sein Auto stehen und sprang in den Rhein. Die Wasserschutzpolizei rettete ihn kurz vor dem Ertrinken.
Schon vor Tat wohl auffällig gewesen
Schon vorher war der Beschuldigte auffällig gewesen: Im Jahr 2020 war gegen ihn in Rheinland-Pfalz ermittelt worden wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Das Verfahren wurde damals wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.
Urteil voraussichtlich im April
Für den Prozess in Mannheim sind insgesamt sieben Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 3. April fallen.