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St. Leon-Rot Schule: 18-Jähriger räumt Tötung seiner Ex-Freundin ein

18-Jähriger räumt Tötung ein - Ex-Freundin getötet und Unfall verursacht

© dpa

Ein 18-Jährige soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen haben. Jetzt hat er die Tat eingeräumt.

Er soll die Abiturientin in der gemeinsamen Schule nahe Heidelberg mit mehreren Messerstichen getötet haben. Bei der anschließenden Flucht soll er in Niedersachsen einen Autounfall verursacht haben.

Ein wegen Mordes angeklagter Schüler hat die Tötung seiner Ex-Freundin im Prozess am Heidelberger Landgericht eingeräumt. Der 18-Jährige soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen haben.

Psychiatrische Sachverständige 

Sein Verteidiger habe eine Erklärung zur Sache vorgelesen, sagte eine Gerichtssprecherin. "Er hat die Tat in objektiver Hinsicht eingeräumt." In dem Prozess sei zudem der psychiatrische Sachverständige gehört worden.
 

 

18-Jährige in Schule erstochen Mitschüler in Heidelberg vor Gericht

Die Tat, die bundesweit für Entsetzen sorgte, ist fast ein halbes Jahr her: Ein…

Unfall nach Flucht vom Tatort

Laut Anklage soll der mutmaßliche Täter mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Die Schülerin starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum. Der Angeklagte floh den Angaben zufolge anschließend mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen.

18-Jähriger in U-Haft

Bei dem Unfall wurden der Angeklagte und ein weiterer Mann verletzt. Seither sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen des Unfalls wird ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.


 

 

 

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Frühere Körperverletzung auch Teil der Anklage

Der Prozess findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Grund dafür ist nach Angaben des Gerichts, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage ist.

Getötete Schülerin zuvor mit Faustschlägen verletzt

Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. Das Urteil wird für den 15. August erwartet.

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